ImpfpflichtUnion kommt aus der Deckung

Die Befürworter einer allgemeinen Corona-Impfpflicht legen jetzt ihren Gesetzentwurf vor. Demzufolge soll die Maßnahme für alle Erwachsenen gelten, am 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein. Auch die CDU/CSU kommt aus der Deckung und stellt ihren Antrag zu einem Impfvorsorgegesetz vor.

Geht es nach der Union soll eine Impflicht nur unter bestimmten Bedingungen und nur für bestimmte Personen gelten.

Berlin. Folgende Faktoren für diese flexible Impfpflicht sind für die Union entscheidend: Schwere der vorherrschenden Virusvariante, hohe Ansteckungsgefahr, Verfügbarkeit eines passenden Impfstoffs sowie der Stand der Immunität in der Bevölkerung. Nach Abwägung könne dann eine Impfpflicht für Menschen über 50 und über 60 Jahren sowie für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, in Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen sowie der Polizei greifen – „als letztes Mittel“, betont Fraktionsvize Andrea Lindholz in einem Pressegespräch. Voraussetzung wäre ein separater Bundestagsbeschluss. Das hieße, dass innerhalb kurzer Zeit zahlreichen Bürgern die Vakzine verabreicht werden müssten. „In der Theorie könnten wir innerhalb von drei Tagen diese Menschen durchimpfen“, glaubt CSU-Bundestagsmitglied Sepp Müller. Vorausschauend soll das Gesundheitsministerium alle 14 Tage das Parlament über das aktuelle Virusgeschehen informieren.

Impfregister für gezielte Ansprache

Ferner setzt die CDU/CSU auf ein Impfregister. Dieses „soll dazu genutzt werden, die verschiedenen Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, eine gezielte Ansprache bislang Ungeimpfter sicherzustellen und hier auch für eine geeignete Beratung zu sorgen“, heißt es im Antrag. Außerdem soll die Impfkampagne intensiviert und die Impfinfrastruktur breiter aufgestellt werden. Für die Durchsetzung des Gesetzes regt die Union an, eine „Taskforce“ beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einzurichten.

Bußgelder als Strafe

Zum Entwurf der Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht – Vertreter der drei Regierungsfraktionen –lagen im Vorfeld bereits Eckpunkte vor. Die Kassen kritisierten daraufhin ihre Rolle bei der Umsetzung. Sie sollen bis zum 15. Mai ihre Versicherten über die gesetzliche Impfpflicht informieren. Die Kosten übernehme der Bund, geht aus dem Entwurf hervor. „Wir wollen den Weg mit den Kassen gemeinsam gehen“, sagt eine der Initiatoren des Entwurfs, Heike Baehrens (SPD), im Pressegespräch. Von Interesse für die Kassen könne die Datengewinnung für Forschungszwecke sein. Was beide Vorschläge gemein haben: Strafen sollen nur über Bußgelder erfolgen. red

 

 

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