Berlin. Seit dem 1. Juni haben Flüchtlinge aus der Ukraine einen Sonderstatus: Sie haben sofort Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sobald sie eine Arbeit aufgenommen haben, können sie – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – Mitglied einer Krankenkasse werden und sind dann gesetzlich krankenversichert.
Bei den meisten Flüchtlingen wird es so sein, dass sie nicht so schnell eine Arbeit finden werden. Dennoch sind sie abgesichert.
Anspruch auf Arbeitslosengeld 2
Denn mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 sind sie automatisch sozialversicherungspflichtig. Damit einher geht, dass sie sich eine gesetzliche Krankenkasse frei auswählen können, heißt es bei verschiedenen Krankenkassenportalen.
Sofern sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 nicht aktiv eine Krankenkasse aussuchen, übernimmt das Jobcenter automatisch eine Meldung an eine gesetzliche Kasse.
Sozialamt bei Rentnern zuständig
Ältere, hilfsbedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine (zum Beispiel Rentner) können Sozialhilfe beantragen. Bei ihnen ist das Sozialamt für die Gesundheitsversorgung zuständig. (at)
Weitere Informationen dazu (auch in ukrainischer Sprache) gibt es zum Beispiel unter: krankenkassen.de oder krankenkassen.info.de