Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

USATrump stärkt Ärzte in ihrer persönlichen Haltung

Mit der Diskussion um Paragraf 219a ist hierzulande die Rolle von Ärzten bei Schwangerschaftsabbrüchen in die Aufmerksamkeit gerückt. In den USA hat Trumps Regierung nun eine sogenannte Gewissensklausel erlassen - um Ärzten dabei mehr Freiheiten zu geben. Doch diese stößt nicht nur auf Lob.

Blick in die USA: Eine "Gewissensklausel" für Ärzte sorgt aktuell für Kontroverse.

Washington. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump will die Rechte von Ärzten und anderen Gesundheitsmitarbeitern stärken, die aus Glaubensgründen keine Abtreibungen oder andere medizinische Eingriffe durchführen wollen. Dabei gehe es um den “Schutz der Gewissensrechte” für Ärzte, Pfleger, Apotheker, Lehrer, Studenten und glaubensbasierte Wohltätigkeitsorganisationen, sagte Trump am Donnerstag (2. Mai) im Weißen Haus bei einer Veranstaltung zum “Nationalen Gebetstag”.

Das Gesundheitsministerium erließ dazu am Donnerstag eine sogenannte Gewissensklausel. Demnach müssen Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Geld aus Bundesprogrammen bekommen, nachweisen, dass sie sich an rund zwei Dutzend Regeln halten, mit denen religiösen Rechte von Mitarbeitern geschützt werden sollen. Ärzte, Pfleger und andere Mitarbeiter müssen künftig keine Verfahren mehr durchführen, an ihnen teilnehmen oder Überweisungen dafür ausstellen, wenn sie aus moralischen oder religiösen Gründen dagegen sind. Dabei werden explizit Abtreibungen, Sterilisationen, Sterbehilfe und Patientenverfügungen genannt.

Trump sagte, gemeinsam baue man eine Kultur auf, die Würde und Wert des menschlichen Lebens schätze. “Jedes Kind, geboren und ungeboren, ist ein heiliges Geschenk Gottes.” Sein Vizepräsident Mike Pence erklärte, Trumps Regierung habe von Anfang an Schritte ergriffen, um sicherzustellen, “dass die Bundesregierung nie wieder jemand für seine Glaubensüberzeugung bestraft”.

Konservative Gruppen hatten die neue Regelung bereits im Vorfeld begrüßt. Bürgerrechtsorganisationen übten dagegen scharfe Kritik. So sprach Fatima Goss Graves vom “National Women’s Law Center” von einem “bösartigen und hinterhältigen Angriff” auf die Rechte von Patienten. “Persönliche Überzeugungen sollten niemals einen Einfluss auf die Behandlung eines Patienten haben”, erklärte sie in einer Mitteilung.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.