Dialog zum TSVGSpahn stellt sich Kritik der Ärzte

„Als Gesundheitsminister werde ich morgens nicht wach, um Sie zu ärgern!“ Im Dialog mit fast 200 Ärzten hat sich Jens Spahn (CDU) Fragen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gestellt. Dabei hat er signalisiert, wo noch Nachbesserungen am Gesetzentwurf denkbar sind – und wo nicht.

Stellt sich in Berlin Fragen und Kritik: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Berlin. Gesetzliche Eingriffe in den Praxisalltag einerseits, die Freiheit des Arztberufs andererseits: Diese von Ärzten scharf kritisierte Kluft scheint in der Beratung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum Knackpunkt zu werden. Das wurde bei einer Dialogveranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) deutlich, bei der sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag (18. Januar) den Fragen der Ärzte gestellt hat. Der Tenor: Das Gesetz wird wahrgenommen als Eingriff in die freie Berufsausübung.

Die Idee zur Veranstaltung sei vom Minister selbst gekommen, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen zur Begrüßung. Vor dem Eintreffen des Ministers – er verspätete sich aufgrund einer namentlichen Abstimmung im Bundestag – hatte er die rund 200 anwesenden Ärzte entsprechend eingeimpft: Sie sollten aus ihrer persönlichen Perspektive darlegen, wo Probleme im Praxisalltag bestehen und welche Auswirkungen das TSVG haben könnte, damit Spahn dies nicht nur aus Sicht der Funktionäre wahrnehme. Auch wenn statt der erbetenen knackigen Fragen viele Redner vielmehr den Standpunkt der eigenen Fachgruppe ausführlich darstellten, so zeigte das Stimmungsbild eines deutlich: Unmut über bedeutende Teile des geplanten Gesetzes.

Anreiz ignoriert hausärztlichen Alltag

Mittelbar geht es dabei vor allem um drei Punkte, die die Praxisorganisation betreffen: Neben der Erhöhung der Sprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden pro Woche sind das die geplante offene Sprechstunde und die Terminvermittlung über Terminservicestellen (TSS), beide flankiert durch extrabudgetäre Vergütungsanreize für die Aufnahme neuer Patienten. Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung und Vize-Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, bezweifelt jedoch, dass dies auch bei Hausärzten ankommt. In Berlin trug sie aus ihrer Sicht als Landärztin die Befürchtung vor, dass die in Aussicht gestellte Mehrvergütung für ihre Berufsgruppe keinen Vorteil bringe. Ihre Praxis habe in über 30 Jahren mehr als 38.000 Fälle registriert. „Wer soll da als neuer Patient gelten? Wir sind an der Kapazitätsgrenze angelangt“, betonte sie. So gehe es vielen Kollegen. Für Hausärzte sei daher eine Aufwertung der Betreuung chronisch Kranker wichtiger, plädierte sie.

Spahn konterte, dass sich hier in den vergangenen Jahren bereits viel getan habe. „Jetzt müssen wir das Problem adressieren, dass viele Patienten einen Hausarzt suchen und keine Praxis finden, die sie aufnimmt.“ Gleichwohl betonte Spahn am Freitag einmal mehr, dass ein Mehr an ärztlicher Leistung auch mit einem Mehr an Vergütung einhergehen müsse. Dabei sei er der erste Gesundheitsminister seit 30 Jahren, der dies so vertrete.

Weiterhin zentraler Streitpunkt: Sprechstundenzahl

Zentraler Streitpunkt bleibt jedoch die geplante Erhöhung der Sprechstundenzahl – ein Baustein, mit dem Spahn die Probleme in der Terminvergabe regeln will. Vor den rund 200 anwesenden Ärzten erneuerte Spahn seine Absage, an dieser Vorgabe des Gesetzes noch einmal zu rütteln. Vor dem Hintergrund, dass Ärzte aufgrund ihrer bereits hohen Arbeitszeit von der Erhöhung nicht betroffen seien und dies immer wieder betonten, könne er „intellektuell nicht verstehen, wie ein Thema so emotionalisiert wird“. Die Forderung der Ärzte, hier noch einmal zu schrauben, könne man als Aufruf zum Wortbruch verstehen – immerhin sei die Erhöhung der Sprechstundenzeit explizit im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten, erinnerte er.

Ein Anwesender widersprach hier scharf: Er wünsche sich hier deutlich mehr „Mut“ vom Minister, erklärte Dr. Axel Brunngraber, Hausarzt in Hannover. Die Vorgabe, die Praxis nicht mehr 20, sondern 25 Stunden zu öffnen, sei mit einer Anweisung zum häufigeren Wechsel der Unterhose zu vergleichen – eine solche Regelung widerspreche dem freien Arztberuf.

Was passiert mit nicht abgesagten Terminen?

In den nächsten Wochen – für die Beratung des Gesetzes wurden vier weitere Wochen eingeräumt, sodass ein Inkrafttreten aktuell für den 1. Mai geplant ist – werde man schauen, inwiefern möglicherweise ein „leicht veränderter Regulierungsansatz“ nötig sei, sagte Spahn in Berlin. Auch auf den Neujahrsempfängen des Deutschen Hausärzteverbands am Mittwoch sowie von Kassenärztlicher Bundesvereingiung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) am Donnerstag signalisierte er bereits Gesprächsbereitschaft für Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

In diesem Zusammenhang meldete Gassen zum Abschluss einer “guten Veranstaltung” am Freitag an, dass die „Mechanik“ des Gesetzes nicht ausreichend durchdacht sei. Ein Beispiel: die Zahl durch eine Terminservicestelle vermittelter, letztlich aber nicht wahrgenommener Arzttermine. Bisherigen Erfahrungen aus einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zufolge sind das bis zu 30 Prozent der Termine – die im Praxisalltag dann plötzlich für Lücken sorgen. Eine anwesende Fachärztin brachte dafür Strafzahlungen von bis zu 50 Euro ins Spiel, wofür laut Spahn jedoch die rechtliche Basis fehle.

Nachbesserungen ja – aber nicht bei Entbudgetierung

Neben diesen Gedankenspielen für Modifizierungen, bei denen sich Spahn offen zeigte, machte er jedoch deutlich, in welchen Bereichen kein Spielraum ist. Dies gilt nicht nur für die Erhöhung der Sprechstundenzahl. „Völlig ohne Bedarfsplanung und völlig ohne Budgets kommt die wertvolle Ressource Arzt nicht da an, wo sie gebraucht wird“, konstatierte er.

Damit wischte er unter anderem geäußerte Sorgen des rheinland-pfälzischen KV-Chefs Dr. Peter Heinz vom Tisch, der sagte, der Nachbesetzungsbedarf der kommenden Jahre – in seiner KV liege er bei 60 Prozent – sei nur mit einer Entbudgetierung von Leistungen zu begegnen.

Zulassungssperren ade: Kommen Nachbesserungen?

Gleichwohl konnte Spahn Sorgen der Ärzte in puncto Bedarfsplanung zumindest adressieren. So äußerten diese Zweifel am Vorhaben des Gesetzes, die Bedarfsplanung für bestimmte Bereiche teilweise außer Kraft zu setzen. So sollen Zulassungssperren für neue Niederlassungen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten entfallen; die Bestimmung der von dieser Regelung erfassten Gebiete obliegt laut Gesetzentwurf den Ländern.

„Das ist das Problem, dass in den Koalitionsverhandlungen die Länder mitsprechen“, erklärte Spahn. „Sie dürfen künftig zwar Ausnahmen für gesperrte Gebiete definieren, aber ich wage die Prognose, dass dies in den kommenden fünf Jahren nicht oft passieren wird.“ Dann könne es erneut Nachbesserungen geben, stellte Spahn in Aussicht. Sein Herz hänge an diesem Passus nicht.

Ganz anders sieht das beim Thema Digitalisierung aus. Hier machte Spahn eine deutliche Ansage: So werde er beim Thema Patientenakte mehr Tempo machen als bislang von Amtsvorgängern gewohnt, versprach er. Dass sich bei der digitalen Gesundheitsakte in 14 Jahren nichts getan habe, könne nicht sein – „Hacker hin oder her“. Denke man die Digitalisierung „mutig“ weiter, so habe sie schon bald auch Auswirkungen auf die Debatten um Terminservicestellen oder die Terminvergabe. „Das werden wir in fünf Jahren schon ganz anders diskutieren“, zeigte sich Spahn überzeugt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.