TerminservicegesetzPatientenschützer fordern Kontrollen von Praxis-Sprechzeiten

Patientenvertreter begrüßen die von Gesundheitsminister Spahn auf den Weg gebrachte Novelle der Sprechzeitenregelung für Kassenpatienten. Sie wünschen sich aber ein härteres Vorgehen des Ministers gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Berlin. Patientenschützer unterstützen die geplanten Vorgaben zu mehr Praxis-Sprechzeiten für Kassenpatienten – fordern aber auch genaue Kontrollen. Es sei richtig, die Sprechstunden per Gesetz zu erhöhen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. “Für viele Mediziner wird sich nichts ändern, sie bieten ohnehin mehr Stunden an. Alle anderen sind jetzt in der Pflicht.” Entscheidend sei aber, dass Sprechzeiten auch engmaschig kontrolliert werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse durchgreifen und Kriterien der Überprüfung selbst festlegen. Dies reiche nur anhand von Abrechnungsziffern nicht aus.

Ein von der großen Koalition auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, dass Vertragsärzte mindestens 25 statt 20 Stunden pro Woche für Kassenpatienten anbieten müssen – sie sollen unter anderem damit schneller an Termine kommen. Brysch kritisierte, bisher kämen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Kontrollpflicht der Zeiten nicht nach. Nötig sei außerdem ein bundesweites und für alle abrufbares Berichtswesen dazu. “So werden auch die Ärzte gestärkt, die bereits jetzt mit deutlich höherem Zeitaufwand für die Patienten da sind.”

Die Patientenschützer begrüßten, dass auch Hausbesuche auf die Sprechzeiten angerechnet werden. “Dies müssen die Ärzte nun im Sinne der alten, pflegebedürftigen und schwerstkranken Menschen nutzen”, forderte Brysch. Fast 80 Prozent der Hausbesuche finden bei Menschen über 75 Jahren statt. Deshalb sei der Rückgang der Hausbesuche in den vergangenen Jahren alarmierend. “So darf es nicht weitergehen.” Gerade diesen Patienten fehle oft die Kraft zum Arztbesuch. Dabei sei permanenter Streit von Kassenärzten und gesetzlichen Krankenkassen über Vergütungen hinderlich. Wenn sie nicht zu einer Lösung im Sinne der Patienten bereit seien, sei Spahn auch hier gefordert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dringt auf deutlich mehr Geld für Hausbesuche, um das Angebot aufrechterhalten zu können. Gab es 2009 noch 30,3 Millionen Hausarzt-Besuche bei Patienten und 2010 rund 27 Millionen, waren es 2016 nur 25,2 Millionen.

Hintergrund ist ein von Gesundheitsminister Jens Spahn forcierter Gesetzentwurf. Er sieht vor, die Kassenärzte darauf zu verpflichten, Kassenpatienten mehr Sprechzeiten einzuräumen. Augenärzte, HNO-Ärzte sowie Gynäkologen sollten ihr Sprechzeiten-Kontingent für gesetzlich Versicherte um fünf Stunden pro Woche aufstocken. Kritik daran äußerte unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen. Nach Ansicht des KBV-Chefs Dr. Andreas Gassen geht das Gesetz am Ziel vorbei: “Ich habe große Zweifel, dass das Gesetz, wenn es so kommt, die gewünschte Wirkung entfaltet”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es mache keinen Sinn, ein “holzschnittartiges Gesetz über die ganze Republik zu ziehen”.

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.