Neues GutachtenGesundheitsweise wollen System umkrempeln

Hausärzte als zentrale Lotsen, mehr Aufklärung für Patienten, eine gemeinsame Vergütung für Kliniken und Praxen: Mit seinem neuen Gutachten hat der Sachverständigenrat fast 800 Seiten Reformvorschläge vorgelegt. Hausärzteverbands-Chef Ulrich Weigeldt sieht darin "richtige Impulse" - mahnt jedoch weitere Anstrengungen an.

Lotse durch die Meerenge: Im Gesundheitswesen sollen Hausärzte diese noch stärker Rolle übernehmen

Berlin. Die Patienten sollen auf ihrem Weg durch das Gesundheitssystem künftig stärker gesteuert werden – durch den Hausarzt als für sie zentralen Lotsen. Das sieht das neue Gutachten vor, das der Sachverständigenrat für die Entwicklung im Gesundheitswesen am Montag (2. Juli) in Berlin vorgestellt hat.

„Wir sehen die Notwendigkeit, die Patienten besser durch das sehr komplexe Gesundheitssystem zu lotsen”, erklärte Rats-Chef Prof. Ferdinand Gerlach den Tenor des fast 800 Seiten starken Dokuments. „Diese Rolle sollten primär – im Rahmen eines gestuften Versorgungssystems – entsprechend qualifizierte Hausärzte übernehmen.” Darüber hinaus sei es wichtig, Patienten in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken – etwa durch mehrsprachige Informationen in den sozialen Medien.

Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, lobte in einer ersten Stellungnahme “richtige und wichtige Impulse” durch das Gutachten. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Sachverständigenrat sich für eine Stärkung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ausspricht”, betont der Hausärzte-Chef.

Vorgesehen ist für die gezieltere Steuerung der Patienten, dass Krankenkassen verpflichtet werden, ihren an der HZV teilnehmenden Versicherten einen Bonus zu zahlen. “Das wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung”, meint Weigeldt. Der Deutsche Hausärzteverband hat sich seit Langem für einen solchen Anreiz eingesetzt.

Darüber hinaus erinnert Weigeldt jedoch an begrenzte Ressourcen. Man müsse aufpassen, dass Hausärzte “nicht einfach mit immer mehr Arbeit überschüttet werden”. “Deswegen braucht es neben der Modernisierung der Strukturen, massive Investitionen in den hausärztlichen Nachwuchs.” Kontraproduktiv seien neue Regularien.

Die Gesundheitsweisen setzen darauf, dass einerseits getane Anstrengungen, etwa der Masterplan Medizinstudium 2020, Früchte tragen werden, andererseits gute Arbeitsbedingungen dafür sorgen werden, die neuen Hausarzt-Stellen problemlos besetzen zu können. Erste Zahlen zeigten bereits eine Trendwende in Sachen hausärztlicher Nachwuchs, hieß es am Montag.

„Wir gehen davon aus, dass die Gesamteffizienz steigt, sich also auch der Bedarf verschiebt. Und wir setzen darauf, dass wir neue Ärzte gewinnen können, die sonst gar nicht an die Allgemeinmedizin gedacht hätten”, erklärt Prof. Ferdinand Gerlach im großen Exklusiv-Interview mit „Der Hausarzt”, in dem er über mögliche Auswirkungen für Hausärzte spricht.

Ein Überblick über praxisrelevante Reformvorschläge:

  • Patientensteuerung: Um den Hausarzt als zentralen Lotsen zu stärken, sollen Modelle zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ausgeweitet werden. Ein von allen Krankenkassen verpflichtend anzubietender vergünstigter Wahltarif könnte ein finanzieller Anreiz für die Teilnahme an einem HZV-Modell sein, gleichzeitig soll die Versorgung evaluiert werden. Die Experten schlagen darüber hinaus als Plan B vor, eine „Kontaktgebühr” dafür zu prüfen, wenn Patienten ohne Überweisung zum Facharzt gehen. Die Höhe müsste die Politik klären. Ausgenommen sein sollten etwa Augenärzte, Frauenärzte und Psychiater.
  • Bedarfsplanung und Niederlassung: Die Planung, welche Praxen wo gebraucht werden, sollte sich aus Sicht der Experten weniger an der Anzahl der Ärzte, sondern am tatsächlichen Angebot und den Arbeitsstunden orientieren. Es solle unterbunden werden, dass Praxen in begehrten Gebieten teils zu weit überzogenen Preisen an Nachfolger verkauft werden. Wo sich ein Mangel abzeichnet, weil viele Ärzte aufhören, sollten Nachbesetzungen fünf Jahre vor der voraussichtlichen Praxisaufgabe geklärt werden. Als Anreiz für dünn besiedelte Regionen mit eher wenig Patienten könnten Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf die Vergütung dienen.
  • Patientenansprache und Aufklärung: Damit sich Patienten im komplizierten System besser zurechtfinden, brauchen sie laut Gesundheitsweisen mehr Informationen – nicht zuletzt dadurch, dass Ärzte mehr Zeit haben, direkt mit ihnen zu sprechen. Dazu soll die sprechende Medizin besser vergütet werden. Die Experten sprechen sich darüber hinaus für das nationale Gesundheitsportal und mehr Gesundheitsbildung in der Schule vor. Künftige digitale Angebote wie elektronische Patientenakten müssten nutzerfreundlich sein – gerade auch für ältere Menschen und zum Beispiel Migranten. Damit die Patientensteuerung auch von den Betroffenen verstanden wird, müssten die Strukturen des Gesundheitssystems durch mehrsprachige Informationen oder Apps ergänz werden.
  • Notfallversorgung: Alle Bürger sollen zukünftig rund um die Uhr – möglichst über eine bundeseinheitliche Rufnummer – Ansprechpartner in Integrierten Leitstellen (ILS) erreichen. Damit der beste Versorgungspfad bereits „vor Verlassen des Hauses” eruiert werden kann, wird telefonisch eine qualifizierte Ersteinschätzung (Triage) vorgenommen. Gehfähigen Patienten mit akutem Behandlungsbedarf werden kurzfristig Termine in Praxen niedergelassener Ärzte vermittelt oder sie erhalten einen Soforttermin in einem Integrierten Notfallzentrum (INZ), die an ausgewählten Kliniken angesiedelt sein werden. Bereits im Herbst hatten die Sachverständigen bei einem erstmalig organisierten Werkstattgespräch Einblicke in die Überlegungen zur Notfallversorgung gegeben. Seither wurde jedoch nachgesteuert, betonte man am Montag: So ist der gemeinsame Tresen, an dem die Triage stattfinden soll, im finalen Gutachten nicht mehr an den Kliniken angesiedelt. „Die Trägerschaft und der Betrieb des INZ sollten grundsätzlich gemeinsam durch die KV und das jeweilige Krankenhaus übernommen werden, wodurch weder die KV noch das Krankenhaus alleiniges Weisungsrecht im INZ hätte”, heißt es im Gutachten. „Wichtig für die Etablierung der INZs ist, dass der die Triage am „Tresen” durchführende Arzt in der zentralen Anlaufstelle seine Entscheidung weisungsunabhängig vom Krankenhaus treffen muss und für diese Aufgabe über eine breite, in der ambulanten Versorgung und Notversorgung erworbene Expertise verfügt. Ersteres könnte z. B. durch die Anstellung des Arztes bei der KV bzw. die Einbindung eines niedergelassenen Arztes sichergestellt werden.”
  • Sektorenübergreifende Versorgung: Diese soll künftig durch eine gemeinsame Bedarfsplanung und Vergütungsstruktur angetrieben werden. Leistungen würden demnach unabhängig vom Erbringungsort gleich vergütet; aktuell wären davon rund 2.700 Eingriffe umfasst, etwa Krampfader- oder Leistenbruchoperationen. Für niedergelassene Ärzte bedeutet das zunächst eine deutlich höhere Vergütung.
  • Kliniken: Bei der Krankenhausfinanzierung soll der Bund künftig eine stärkere Rolle spielen – durch Einzahlungen in den Strukturfonds sowie eine ständige Bund-Länder-Kommission, die einen neuen föderalen Krankenhaus-Entwicklungsplan erarbeiten soll. Dies wird besonders an Stellen spannend, wo Länder aneinanderstoßen, sowie bei hochspezialisierten Leistungen, etwa Transplantationen. Nur Länder, die an der föderalen Planung teilnehmen, sollen Geld aus dem Topf erhalten. Vor Eingriffen, die für Kliniken sehr lukrativ sind, sollte immer erst eine zweite Arzt-Meinung eingeholt werden müssen. Bei der Entlassung sollten Patienten Medikamente für bis zu eine Woche mitbekommen können.

Erste Schritte noch in dieser Legislaturperiode erwartet

Bei der Vorstellung der Reformvorschläge präsentierte sich Gerlach optimistisch, dass das Gutachten auch Gehör finden wird. Vor allem die Notfallversorgung könne zum „Eisbrecher” für weitere Schritte werden, meint er. Vor allem in diesem Bereich bestehe ein „enormer Druck”, der für eine Umsetzung spreche. Als realistische Zeiträume visierte Gerlach für die Notfallversorgung daher bereits diese Legislaturperiode an – im Koalitionsvertrag finden sich bereits entsprechende Passagen –, für die sektorenübergreifende Versorgung seien zwei Legislaturperioden realistischer.

Der Sachverständigenrat hat seine Reformvorschläge am Montag an Staatssekretär Lutz Stroppe übergeben. Das Bundesgesundheitsministerium wird diese an Bundestag und Bundesrat weiterleiten.

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