126. Deutscher ÄrztetagInvestoren-MVZ soll es an den Kragen gehen

Ärztinnen und Ärzte wollen rein gewinnorientierten MVZ Einhalt gebieten. Mit der Ausbeutung von Humanressourcen zulasten der Patienten müsse Schluss sein, fordern sie und schlagen konkrete Schritte vor.

Für MVZ sollen die Vorgaben verschärft werden, wenn es nach dem Deutschen Ärztetag geht.

Bremen. Die Politik soll investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) einen Riegel vorschieben. Das forderte der Deutsche Ärztetag in mehreren Beschlüssen, unter anderem einem Leitantrag der Bundesärztekammer, am Freitag (25.5.) in Bremen. Die Ausbeutung der Solidargemeinschaft durch solche Private Equity-Unternehmen zulasten der Patienten müsse beendet werden, so der einhellige Tenor.

Einige Anträge beinhalten bereits Maßnahmen, die Gesetzgeber oder Selbstverwaltung ergreifen könnten. Ähnliche Forderungen hatten bereits die Hausärztinnen und Hausärzte bei ihrer Frühjahrstagung Mitte Mai formuliert.

MVZ-Register gefordert

Die Trägerschaft von MVZ transparenter werden. Patienten müssten erkennen können, “ob und wessen wirtschaftliche Interessen in Diagnostik und Therapie einfließen können”. Der BÄK-Vorstand wünscht sich ein öffentliches und frei zugängliches Register für MVZ. Daraus müsse ersichtlich sein, “wie die Besitzverhältnisse sowie die und wie wirtschaftliche sowie medizinische Verantwortlichkeiten verteilt sind”. Bereits auf dem Praxisschild soll die Trägerschaft kenntlich gemacht werden.

Des weiteren schlägt eine Gruppe von Hausärzten um Dr. Ulf Zitterbart vom Hausärzteverband vor:

  • Zentrale Abrechnung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von bundeslandübergreifenden medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Holdingstrukturen, um die Erpressbarkeit durch die Androhung von Leistungsverschiebung in ein anderes Bundesland mit dem potenziellen Verlust der Verwaltungskosten von regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu verhindern
  • Einführung von zentralen Plausibilitätskontrollen (d. h. bundesland- und betriebsstättennummernübergreifend) von KV-Abrechnungen innerhalb einer Holdingstruktur bzw. Finanzbeteiligung
  • Regelmäßige Überprüfung der Erfüllung des Versorgungsauftrages von MVZ bzw. Leistungsverschiebungen (Stichwort: Rosinenpickerei)
  • Regelmäßige Überprüfung von Monopolstrukturen

Zudem sollen niedergelassene Praxen nur noch in Ausnahmefällen von investorengeführten MVZ übernommen werden können, heißt es in einem anderen Beschluss.

Druck der Kommerzialisierung mindern

Ein weiterer Leitantrag des BÄK-Vorstandes zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in MVZ ab. Folgende Maßnahmen sollen Ärztinnen und Ärzte vom Druck der Kommerzialisierung entlasten und dadurch die Berufsfreiheit stärken:

  • MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser an einen fachlichen, räumlichen und regionalen Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu koppeln.
  • alle MVZ zu verpflichten, die wesentlichen Leistungen des GKV-Leistungskatalogs ihres Fachgebietes anzubieten.
  • Anträge auf Anstellung einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes im MVZ dann zu versagen, wenn der Träger des MVZ dadurch in einer Region eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde.
  • Gewinnabführungsverträge zu begrenzen, da die Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträgen generiert werden.
  • ein öffentlich zugängliches MVZ-Register zu erstellen, welches mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten über die im Bereich des SGB V agierenden Finanzinvestoren schafft und zwar auch, wenn die hinter der Trägergesellschaft stehenden Investoren wechseln.
  • im Sozialrecht beziehungsweise im Zulassungsrecht explizite Regelungen zu verankern, nach denen Träger von Einrichtungen unter Androhung von Sanktionen gewährleisten müssen, dass die bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte ihre berufsrechtlichen Vorgaben einhalten können.
  • Stärkung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit durch besonderen Kündigungsschutz für den ärztlichen Leiter.
  • Stärkung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit der nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte durch Einrichtung von Schiedsstellen bzw. Einrichtung einer Ombudsstelle durch die Landesärztekammern.
  • Verpflichtende Teilnahme des MVZ am ärztlichen Bereitschaftsdienst
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.