BedarfsplanungG-BA schafft 1446 neue Hausarztsitze

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zur Bedarfsplanung überarbeitet. Die Niederlassungsmöglichkeiten in Deutschland verdoppeln sich, keiner profitiert so sehr wie Hausärzte. Aber: Noch bestehen die neuen Sitze erst auf dem Papier.

In Deutschland gibt es künftig 6906 Niederlassungsmöglichkeiten - diese müssen mit Leben gefüllt werden.

Berlin. Zusätzlich zu den aktuell 3436 unbesetzten Arztsitzen in Deutschland soll es künftig 3470 neue Niederlassungsmöglichkeiten geben – 1446 davon für Hausärzte. Das geht aus neuen Regeln für die Bedarfsplanung hervor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (16. Mai) in Berlin beschlossen hat. Dies ermögliche eine „noch wohnortnähere“ Versorgung, sagte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Hat das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände, kann die Richtlinie bereits zum 30. Juni in Kraft treten; die Zulassungsausschüsse in den einzelnen Ländern haben dann sechs Monate Zeit zur Umsetzung.

Damit ergeben sich im gesamten Bundesgebiet künftig 6906 Niederlassungsmöglichkeiten. Ein Blick auf die Hausarztmedizin zeigt jedoch die gravierende Lücke zwischen Planung und Realität: Für Hausärzte soll es 1446 zusätzliche Sitze geben. Allerdings sind bereits heute über 2700 Hausarztsitze offen – und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung tragen erst langsam erste Früchte. „Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten haben wir noch keinen einzigen neuen Arzt am Patienten“, betonte deshalb auch Hecken. Es sei eine große Aufgabe für Länder, Kreise und Kommunen, die vom G-BA beschlossene Bedarfsplanung gerade in ländlichen Gebieten mit Leben zu füllen und junge Ärzte zu gewinnen.

Auch KBV-Vize-Vorstandschef Dr. Stephan Hofmeister betonte am Donnerstag, es müsse allen klar sein, dass mit dem Beschluss zunächst nur mehr Sitze auf dem Papier geschaffen würden. “Neue Ärzte gibt es damit nicht auf Knopfdruck“, sagte er.

20 Minuten bis zum nächsten Hausarzt

Die Bedarfspläne sollen die regionale Verteilung von Arztpraxen der verschiedenen Fachrichtungen für Kassenpatienten steuern. Ein genereller Mehrbedarf an Ärzten wurde nun unter anderem für Kinderärzte (plus 401 Sitze), Nervenärzte (plus 476 Sitze) und Psychotherapeuten (plus 776 Sitze) festgestellt.

Zentrale Berechnungsgrundlage für den Bedarf ist dabei die Einwohnerzahl pro Arzt. Von bundesweiten Durchschnittszahlen kann künftig aber vor Ort abgewichen werden: Für die Prüfung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfes wird als Maßstab die (in  Minuten gemessene) Erreichbarkeit von grundversorgenden Arztgruppen zugrunde gelegt: Für 95 Prozent der Menschen in einem Planungsbezirk soll ein Hausarzt in weniger als 20 Minuten, ein Kinder-/Jugendarzt in weniger als 30 Minuten und ein allgemeiner Facharzt in weniger als 40 Minuten erreichbar sein.  Laut Patientenvertretung im G-BA werden bei lokalem Bedarf nicht zusätzliche Sitze, sondern regionale Fördermaßnahmen angestrebt.

Bei der Berechnung der Versorgung werden nichtärztliche Praxisassistenten berücksichtigt; dadurch soll laut Hecken die Attraktivität von Sitzen in unterversorgten Regionen steigen. Erstmals wurden in die Bedarfsplanung auch regionale Morbiditätslasten einbezogen.

Psychotherapeuten: 800 Sitze “völlig unzureichend”

Mit der Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie hat der G-BA fristgerecht zum 30. Juni einen Auftrag des Gesetzgebers erfüllt. Es ist bereits die zweite Reform der Bedarfsplanung nach der grundlegenden Überarbeitung zum 1. Januar 2013.

Für die neuen Pläne gab es sowohl Lob als auch Kritik. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) begrüßten die neuen Regeln. Unter anderem könne auf Änderungen etwa in der Altersstruktur der Patienten schneller reagiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer jedoch kritisierte die mögliche Steigerung um knapp 800 Psychotherapeuten-Sitze als “völlig unzureichend”. Ländliche Regionen blieben massiv benachteiligt.

Das Bundesarztregister zeigte jüngst, dass beim Versorgungsangebot weiterhin große regionale Unterschiede bestehen. Am dichtesten ist das Netz in Freiburg im Breisgau mit 395,3 Ärzten und Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Am wenigsten niedergelassene Mediziner in diesem Verhältnis gibt es mit 84,3 im Landkreis Coburg in Bayern.

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