Chronische WundenIQWiG kritisiert Intransparenz bei Vakuumtherapie

Das IQWiG hat den Nutzen der Vakuumtherapie zur Behandlung chronischer Wunden untersucht. Doch von vielen Studien fehlen die Daten. Nun seien die Politiker gefordert, mahnt das Institut.

Für viele Therapien zur Wundversorgung ist die Studienlage schlecht.

Köln. Der Nutzen von Vakuum-Wundtherapien ist laut dem Kölner Prüfinstitut IQWiG weiterhin unklar. Zur Beurteilung fehlten wichtige Daten, teilte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen am Dienstag (28.8.) mit. Viele Ergebnisse aus Studien seien nicht veröffentlicht, darum ließen sich Nutzen und Schaden der Methode kaum einschätzen.

Das IQWiG hatte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einen Vorbericht zur Bewertung der Therapiemethode erstellt. Es geht um die Frage, ob die Kosten für Vakuum-Wundtherapien künftig im ambulanten Bereich erstattet werden sollen. Millionen Deutsche haben chronische Wunden. Wie sie am besten behandelt werden sollen, ist oft fraglich. Die bei Klinikaufenthalten häufig eingesetzten Vakuum-Wundtherapien entziehen der Wunde Flüssigkeit und erzeugen damit einen Unterdruck, der gleichzeitig die Durchblutung fördern soll.

Viele Studien mit lückenhaften Ergebnissen

Für ihre Analyse trugen Mitarbeiter des IQWiG Studien zusammen, die den Einsatz von Vakuum-Wundtherapien bei sogenannter sekundärer Wundheilung untersuchen: Es handelt sich dabei um schwere Wunden etwa bei Patienten mit einem Druckgeschwür (Dekubitus) oder nach Operationen, bei denen die Wunde nicht zugenäht werden kann. Doch für viele der Studien hätten sie keine Ergebnisse gefunden, sagte Stefan Sauerland, IQWiG-Ressortleiter Nichtmedikamentöse Verfahren. “Wir wissen aus vergleichbaren Fällen, warum Studien manchmal nicht veröffentlicht werden – nämlich weil die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen.”

Das Institut hatte mehr als 100 Studien mit insgesamt mehreren Tausend Patienten identifiziert, eine “ungewöhnliche große Zahl für ein nichtmedikamentöses Verfahren”, so das Institut. Auch einige Hersteller hätten auf Nachfrage keine weiteren Daten vorgelegt, wodurch teilweise bis zu 40 Prozent der Teilnehmerdaten fehlten. Besonders negativ aufgefallen sei dabei die Firma KCI Medizinprodukte (Acelity). Das Unternehmen würde sich für die Veröffentlichung von Studiendaten “unabhängig vom Ergebnis” einsetzen, versicherte hingegen eine KCI-Sprecherin gegenüber der dpa. Das Unternehmen habe versucht, möglichst viele Daten zügig zur Verfügung zu stellen, doch einige seien aus den frühen 2000er-Jahren – oder die Firma sei nicht beteiligt gewesen.

Das IQWiG fordert Gesetzesänderungen in Deutschland, die Transparenz erzwingen. Bei Arzneimitteln gab es hier in den vergangenen Jahren Verschärfungen. “Ohne vergleichbare Vorschriften werden wir auch in zehn Jahren über Interventionen wie die Vakuumtherapie kein gesichertes Wissen haben”, so Sauerland.

Wundversorgung als Regressgefahr

Die Versorgung chronischer Wunden ist vergleichsweise teuer. 2016 hat die GKV rund 7,8 Millionen Euro für geschätzt 810.000 bis 1,2 Millionen Patienten ausgegeben. In der Praxis sehen sich Ärzte mit einer Vielzahl von Produkten konfrontiert. Doch die Studien lassen oft zu wünschen übrig. Mit dem Heilmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) hat der Gesetzgeber daher den G-BA beauftragt, ausgewählte Produkte und Therapien zur Wundversorgung zu bewerten, darunter die Hyperbare Sauerstofftherapie und die Vakuumtherapie.

Auch für Hausärzte ist bei der Wundversorgung Vorsicht geboten, da eine Verordnung schnell als “unwirtschaftlich” beurteilt werden kann und ihnen dann ein Regress droht. Allgemeinmediziner Dr. Stephan Fuchs von der Universität Halle-Wittenberg hat einen tabellarischen Leitfaden zum Einsatz von Wundauflagen in der Hausarztpraxis erstellt und gibt Hinweise, wie man sich vor einem Regress schützen kann.

Weitere Hilfen für die Praxis sind in Aussicht: So soll der G-BA definieren, wie Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung voneinander abzugrenzen sind. Hierzu soll er dann eine Liste vorlegen. Daran könnten sich Ärzte künftig orientieren, wenn sie Produkte zur Wundversorgung einsetzen. Es gibt auch bereits einen entsprechenden Beschluss des G-BA, den hat jedoch die Bundesregierung kürzlich beanstandet. Denn sie fürchtet, dass der G-BA die Definitionen teilweise zu eng gefasst hat und Ärzte somit einige Produkte nicht mehr hätten wirtschaftlich verordnen können.

Mit Material von dpa

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