MWBO-NovelleWeg frei für die neue Weiterbildung

Ein Dekadenprojekt nimmt seine letzte Hürde: Die Gesamtnovelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) ist beschlossen. Für junge Ärzte bedeutet das eine völlig neue Weiterbildung, der Deutsche Hausärzteverband sieht eine Stärkung der Allgemeinmedizin – sofern die Landesärztekammern mitziehen.

Ärzte in Weiterbildung: Mit der neuen MWBO ist für sie ein großer Schritt gegangen.

Berlin. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat einstimmig die Gesamtnovelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen und damit den „Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung“ gegeben. Das teilte die BÄK am Freitag (16. November) mit.

Damit ist der finale Schritt eines Dekadenprojekts gegangen; für die regionale Verankerung sind nun die Landesärztekammern am Zug. Denn die MWBO bildet zwar die Basis, auf der sich Ärzte in Deutschland zum Facharzt weiterbilden lassen können. Wirkung entfaltet sie jedoch erst, wenn die Landesärztekammern sie auch in Landesrecht umsetzen.

Die Hoffnung, dass dies gelingen kann, ist dieses Mal größer als bei vorherigen Anläufen. Schließlich ist die nun beschlossene Gesamtnovelle seit 202 in enger Abstimmung zwischen BÄK, Landesärztekammern, Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden entstanden.

Kompetenzen im Blick

Künftig wird es viel stärker um den Erwerb von Kompetenzen als wie bisher um starre Zeiten gehen. So wird es künftig nicht mehr primär darum gehen, dass Ärzte in Weiterbildung eine bestimmte Anzahl an Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, etwa 300 Doppler-Sonographien, nachweisen, sondern dass ihre Kompetenzen im jeweiligen Bereich geprüft werden.

Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“, erklärt die BÄK nun. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet:

  • Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat;
  • Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll;
  • Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt;
  • Fertigkeiten, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.

Die Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin wird – wie bereits bekannt – insgesamt 60 Monate umfassen, davon

  • müssen künftig 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung geleistet werden,
  • müssen 12 Monate in der Inneren Medizin in der stationären Akutversorgung erfolgen,
  • müssen sechs Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden,
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen.

„Das wird die Allgemeinmedizin stärken“

„Insgesamt erlaubt die neue Musterweiterbildungsordnung den jungen Kolleginnen und Kollegen mehr Flexibilität und sorgt gleichzeitig für eine praxisnahe Weiterbildung, mit einem klaren Fokus auf unseren ganzheitlichen Ansatz“, lobte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, bereits nach dem entsprechenden Beschluss des Deutschen Ärztetags im Mai die Weichenstellung. „Das wird die Allgemeinmedizin stärken.“

Die Neuausrichtung der Weiterbildung ist ein Dekadenprojekt: Seit mehr als zehn Jahren hatte sich der Deutsche Ärztetag mit dem Thema beschäftigt; im Mai haben die Delegierten in Erfurt dann die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen.

In den vergangenen Monaten berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern dann über die konkrete Ausgestaltung der 51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Auch das elektronische Logbuch, in dem die Weiterbildungsinhalte abgebildet werden, fehlte bis zuletzt.

Landesärztekammern sind am Zug

Im Folgenden werden die Landesärztekammern gefragt sein, die Gesamtnovelle in Landesrecht umzusetzen. Dafür hatte der Deutsche Hausärzteverband bereits im Mai plädiert. „Es kann nicht sein, dass einzelne Kammern ihr eigenes Süppchen kochen und so ein Flickenteppich aus Regelungen entsteht“, so Weigeldt.

„Es wäre niemandem zu erklären, warum ein Arzt in Weiterbildung in dem einen Bundesland andere Inhalte lernen muss als sein Kollege 50 Kilometer entfernt. Bei allem Respekt vor der föderalen Struktur brauchen junge Kolleginnen und Kollegen eine klare und einheitliche Weiterbildungsordnung, ohne regionale Sonderwege.“

Auch der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern mit dem finalen Beschluss, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamnovelle in Landesrecht umzusetzen.

Einer Recherche von „Der Hausarzt“ zufolge ist bislang jedoch allein Bayern tätig geworden. Der Freistaat ist bereits voranmarschiert, wie Dr. Gerald Quitterer, Präsident der dortigen Landesärztekammer, in einem Rundbrief Mitte November mitteilte. Die Delegierten des diesjährigen 77. Bayerischen Ärztetages in Nürnberg hätten einem entsprechenden Antrag, bei nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme, zugestimmt.

Die Bayerische Lan­des­ärz­te­kam­mer (BLÄK) hat damit einige Elemente des Erfurter Beschlusses bereits übernommen. „Der Bayerische Ärztetag hat den Paradigmenwechsel – weg von Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten hin zu Kompetenzen und neuen Inhalten – eingeleitet“, kommentierte BLÄK-Präsident Gerald Quitterer die Entscheidung der Delegierten.

Der genaue Wortlaut des Beschlusses soll jedoch erst im Dezember veröffentlicht werden, wenn auch das Landesgesundheitsministerium grünes Licht gegeben hat. „Dieser Beschluss kann zurecht als historischer Schritt in eine neue Zukunft der Weiterbildung für uns Ärztinnen und Ärzte in Bayern bezeichnet werden“, kündigte Quitterer bereits an.

 

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