Blick in die LänderFernbehandlung nimmt Tempo auf

Nach dem positiven Votum des Deutschen Ärztetags im Mai kommt in den ersten Landesärztekammern Bewegung ins Spiel. Ein Überblick über das Stimmungsbild in den Regionen, die sich mit dem Thema bereits beschäftigt haben.

Konsultation am Telefon? In vielen Ländern ist das künftig auch beim Erstkontakt möglich.

Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer im Südwesten hatte als erste das bisher bestehende Fernbehandlungsverbot aufgehoben. Hintergrund war das im April gestartete Modellprojekt Docdirekt, das jetzt auf ganz Baden-Württemberg ausgeweitet wird. Die Online-Sprechstunde ist seit Mitte Oktober für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung in Baden-Württemberg möglich. Ein Modellversuch in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen sei problemlos angelaufen, und die Erfahrungen aller Beteiligten seien durchweg positiv, sagte Johannes Fechner, der stellvertretende Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), am Mittwoch (17. Oktober). Deshalb werde das Angebot ausgeweitet.

Das Projekt firmiert unter dem Namen DocDirect im Südwesten. Unter dem Schlagwort können sich Kranke entweder über eine spezielle App oder bei einem Patiententelefon melden. Ein Arzt nimmt dann Kontakt zu dem Betroffenen auf und berät ihn via Videochat oder Telefon. Falls noch am selben Tag ein persönlicher Besuch bei einem Arzt in der Sprechstunde notwendig ist, wird ein Termin vermittelt. Für die Beratung erhält der Mediziner eine Vergütung, die von der Krankenkasse übernommen wird. Bislang beteiligen sich 45 im ganzen Land verteilte Haus- und Kinderärzte an dem Projekt; dazu in den Testgebieten Stuttgart und Tuttlingen etwa 30 Facharztpraxen. 

Bayern

Der Bayerische Ärztetag hat den Weg für die Fernbehandlung durch digitale Medien Ende Oktober freigemacht. Um die Telemedizin zu ermöglichen, beschlossen die Delegierten bei ihrer Versammlung in Nürnberg am 28. Oktober eine Änderung der Berufsordnung, wie eine Sprecherin im Anschluss mitteilte. Ärzte könnten damit nun bei ihrer Beratung von Patienten “Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen”. Eine ausschließliche Fernbehandlung müsse “ärztlich vertretbar” sein und “die erforderliche ärztliche Sorgfalt” zulassen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßte die Entscheidung. 28 Prozent der Bayern wünschten sich, Arztgespräche per Video von zu Hause aus führen zu können. “Der Freistaat liegt damit über dem bundesweiten Wert von 25 Prozent”, teilte TK-Landeschef Christian Bredl mit. In einem Flächenstaat wie Bayern könnten vor allem ältere und weniger mobile Menschen auf dem Land von der Lockerung profitieren. Ihnen bleibe im Idealfall der beschwerliche Weg in die Praxis öfters erspart.

Berlin

Auch Berliner Ärzte sollen Patienten im Einzelfall künftig auch ausschließlich aus der Ferne beraten und behandeln können. Für eine entsprechende Änderung der Berufsordnung hat die Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer Anfang Oktober gestimmt. Kammerpräsident Günther Jonitz erklärte, der verantwortungsvolle, ergänzende Einsatz moderner Kommunikationsmedien erweitere die Behandlungsmöglichkeiten und diene der Stärkung des Arzt-Patientenverhältnisses. Der persönliche Kontakt zum Patienten werde aber auch künftig der “Goldstandard” sein. Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss noch die Gesundheitsverwaltung zustimmen.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesärztekammer hat ihre Entscheidung zu medizinischen Fernbehandlungen im Oktober vertagt. Eine ausschließliche Fernbehandlung ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt sei in Mecklenburg-Vorpommern vorerst nicht möglich, teilte die Kammer nach ihren Beratungen mit. Die Ärzte seien sich einig gewesen, dass die Risiken, insbesondere die Fragen der Haftung für Ärzte und Patienten, nicht ausreichend geklärt sind.

Laut Kammerpräsident Andreas Crusius wäre es wünschenswert, die Fernbehandlung auch in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen – allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten und einer umfassenden Aufklärung durch den Arzt. Es gebe jedoch genügend Fälle, bei denen sich eine Fernbehandlung ausschließe, sagte Crusius. Dazu gehörten beispielsweise fiebrige Kinder oder Akutpatienten, bei denen schwerwiegende Veränderungen ihrer körperlichen und geistigen Verfassung auftreten. Solche Fälle bedürften des direkten Kontaktes mit den behandelnden Ärzten.

Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen Ärzte vom 1. Dezember an ihre Patienten auch ausschließlich per Telefon, SMS, E-Mail oder Online-Chat behandeln. Mit dem Ende November bekanntgewordenen Beschluss der Ärztekammer setzt diese den Beschluss des Deutschen Ärztetags um.

Rheinland-Pfalz

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat den Weg Mitte September frei gemacht für eine ausschließliche Fernbehandlung. Mit großer Mehrheit hätten die 80 Mitglieder der Vertreterversammlung am 19. September dafür gestimmt, die Berufsordnung entsprechend zu ändern, teilte die Kammer mit. Laut dem Beschluss ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien wie Telefon und Computer im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt werde. Die Kammer setzt damit den Beschluss des Deutschen Ärztetages um, der im Mai grünes Licht für den Fall des bislang geltenden ausschließlichen Fernbehandlungsverbots gegeben hatte. Der Deutsche Hausärzteverband plädierte in diesem Zuge dafür, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis durch die Neuregelung nicht unter die Räder kommen dürfe.

Der Beschluss „bedeutet jedoch keinen Paradigmenwechsel“, sagte Landesärztekammer-Präsident Günther Matheis. Es handele sich um eine Angebotserweiterung in einem streng begrenzten Rahmen. Auch dürften bei der Fernbehandlung aufgrund gesetzlicher Regelungen derzeit weder Rezepte noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden. Die beschlossene Änderung werde nun dem Gesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt.

Sachsen

Die KV Sachsen hat unterdessen ein Modell zur Fernbehandlung initiiert. Dazu zählt insbesondere das Angebot, einen Telefonkontakt mit einem Arzt für die Beratung der Patientenanliegen zu organisieren. Perspektivisch ist auch angedacht, das telefonische Angebot durch einen telemedizinischen (Video-)Kontakt zu ergänzen. Aus Gründen der Flächendeckung kann aber zu Beginn nur die telefonische Kontaktaufnahme angeboten werden. Sollte sich während des Telefonats die Notwendigkeit eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts ergeben, ist auch dessen Organisation Teil des Modellprojekts. Mit der seit November 2014 existierenden Termin-Servicestelle der KV Sachsen gebe es hierfür bereits nutzbare Ressourcen, die ermöglichten, die benötigte Infrastruktur schnell aufzubauen, hieß es bei der KV. Die KV Sachsen wird jetzt auf die Krankenkassen zugehen und sollte eine schnelle Einigung zur konkreten Ausgestaltung und Finanzierung gelingen, könnte das Modellprojekt schon zum 1. April 2019 starten. Nach einer kurzen Pilotphase in einzelnen Regionen soll das Angebot schnellstmöglich sachsenweit zur Verfügung stehen. „Sachsen würde sich mit dem Modellprojekt an die Spitze der Bundesländer setzen, die diese neuen, zeitgemäßen ärztlichen Leistungen zur Patientenversorgung flächendeckend ihren gesetzlich versicherten Bürgern anbieten“, hofft man bei der KV.

Thüringen

Die Thüringer Landesärztekammer hat Ende September grünes Licht für die Behandlung von Patienten aus der Ferne gegeben. Das Parlament der Thüringer Ärzteschaft habe während seiner jüngsten Versammlung beschlossen, die Berufsordnung entsprechend zu ändern, teilte die Landesärztekammer mit (20. September). Laut dem Beschluss ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien wie Telefon und Computer im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt werde. „Mit der Möglichkeit zur ärztlichen Fernbehandlung tragen wir neueren Entwicklungen Rechnung, verlieren aber gleichzeitig den Patientenschutz nicht aus den Augen“, erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Ellen Lundershausen. Der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt in der Beratung und Behandlung sei aber nach wie vor der „Goldstandard“, die Möglichkeit der Fernbehandlung eher eine Ergänzung, hieß es in einer Mitteilung.

Damit entspricht die Kammer dem vom Deutschen Ärztetag im Mai abgestimmten Umgang mit der Fernbehandlung.

Zugleich forderte die Kammer eine Erhöhung der Medizinstudienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, um die medizinische Versorgung in Thüringen langfristig zu sichern.

Mit Material von dpa

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