122. Deutscher ÄrztetagEin Treffen mit klarer Botschaft

Die Ärzte auf der einen, die Politik auf der anderen Seite? Mit Spannung wurde die Begegnung beider auf dem 122. Deutschen Ärztetag in Münster erwartet. Dort haben die Ärzte nicht nur ihre Kritik an den jüngsten Gesetzen von Gesundheitsminister Jens Spahn erneuert, sondern auch eine Vielzahl an Beschlüssen getroffen – die mitunter schon bald in der Praxis ankommen werden.

Die temporeiche Gesetzgebung von Jens Spahn mit seinen deutlichen Eingriffen in den Praxisalltag stößt Ärzten bitter auf – gleichwohl sehen sie auch Übereinstimmungen in den eigenen Überzeugungen und den Plänen des

CDU-Gesundheitsministers. Das wurde während des 122. Deutschen Ärztetags in Münster in zahlreichen entsprechenden Beschlüssen, aber auch bereits während der Eröffnung deutlich: Unter vereinzelten Buhrufen wurde Spahn in Münster begrüßt, mit Beifall verabschiedet.

Zwei bedeutende Streitpunkte

Dabei zeigte sich die Uneinigkeit zwischen dem noch amtierenden Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) Prof. Frank Ulrich Montgomery und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor allem in zwei – teils ineinander übergehenden – Themenbereichen: die Digitalisierung, ganz konkret die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), sowie Spahns Eingriffe in die Selbstverwaltung am jüngsten Beispiel der Gematik als Betreibergesellschaft eben dieser TI.

Zwei andere Themen hingegen brachten zumindest in Teilen Übereinstimmungen ans Tageslicht: die von Spahn angestrebte Widerspruchslösung für die Organspende – hier hatte der Ärztetag bereits vergangenes Jahr ein deutliches Votum getroffen – sowie die Wichtigkeit, den Impfschutz zu erhöhen. Nur zur Frage, ob Apotheker künftig impfen dürfen – mit seinem klaren Nein stützte Montgomery die Position des Deutschen Hausärzteverbandes –, schwieg Spahn.

Aber: “Beim Thema Therapiefreiheit haben Sie mich immer an Ihrer Seite”, sicherte er zu. Die Ärzte würden keine Gesetze von ihm finden, in denen das infrage gestellt werde. “Auch angestellte Ärzte in Kliniken sind Freiberufler”, betonte der Minister unter großem Beifall.

Beim Thema Leichenschau in der GOÄ habe er darüber hinaus explizit einen Vorschlag der Ärztekammer Baden-Württemberg aufgegriffen, betonte Spahn zum Unterstreichen der Gemeinsamkeiten. Ende April hatte er einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Ärzte für die vorläufige Leichenschau künftig rund 110 Euro, für die eingehende Untersuchung rund 166 Euro abrechnen könnten (“Der Hausarzt” 10/19) . “Vielleicht kann man sich da auch einmal freuen, anstatt immer gleich zu meckern.”

Verschiedene Auffassungen von Selbstverwaltung

Deutlich kritisierte Montgomery die “enteignungsgleichen Eingriffe” in die Gematik, mit der sich Spahn mehr Tempo für die Digitalisierung erhofft. Spahn habe in seinen jüngsten Gesetzesplänen die Selbstverwaltung zwar bedacht, jedoch in so engen Grenzen, dass es sich eher um eine “Auftrags- als um eine Selbstverwaltung” handele. Aber: Wenn man sich etwa das Aufgabenheft der Gematik anschaue, entspreche dies der “Quadratur des Kreises”, so Montgomery. “Das scheinbare Nichtliefern der Selbstverwaltung liegt nicht an der Selbstverwaltung, sondern an den politischen Vorgaben.”

Spahn hingegen zeigte seinerseits auf, dass die veränderten Strukturen für die Gematik nötig seien, um bei der Digitalisierung voranzukommen. “Meine Geschwindigkeit liegt nicht daran, dass ich morgens ungeduldig aufwache, sondern daran, dass sich zu lange nichts getan hat.” “Enteignung” sei für ihn ein großes Wort; diese wies er zurück. Aber: Wenn er zur Bilanz 2021 ohnehin die “Torte im Gesicht” habe, dann wolle er dafür eigens in der Verantwortung stehen.

“Ich weiß, dass die TI unbeliebt ist und es gar Verschwörungstheorien gibt, dass ich damit nur Praxen ausspähen möchte”, schoss Spahn scharf zurück. “Aber wir brauchen die Infrastruktur für die geplanten Anwendungen” wie die elektronische Patientenakte. Deswegen würden das Politik und Ärzte “Schritt für Schritt gemeinsam umsetzen”, betonte er – vor dem Hintergrund der jüngst veröffentlichten Anhebung der Strafzahlungen für TI-Verweigerer ab März 2020 eine klar zu verstehende Ankündigung.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.