Schleswig-HolsteinNeue Ziele für Arzneiverordnungen

Die KV Schleswig-Holstein hat die neuen Zielvereinbarungen zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln veröffentlicht. Geändert haben sich vor allem die Biosimilar-Quoten - bei denen dem Handelsnamen in der Verordnung mitunter eine besondere Bedeutung zukommt.

Bad Segeberg. Für Vertragsärzte in Schleswig-Holstein gelten neue Vorgaben zur Verschreibung von Arzneimitteln. Dazu haben gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) die bestehende Zielvereinbarung überarbeitet, wie die KVSH Anfang Februar mitteilte. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber den Vorjahren betreffen demnach folgende Verordnungsbereiche:

  • Adalimumab (Humira®) – Verordnung von Biosimilars bei 66% der Patienten (bislang 10%). Zurzeit sind folgende Produkte alternativ zu Humira® auf dem Markt: Amgevita®, Hulio®, Hyrimoz®, und Imraldi®.
  • Etanercept (Enbrel®) – Verordnung von Biosimilars bei 78% der Patienten (bislang 45%). Als Alternativen sind im Handel Benepali® und Erelzi®.
  • Rituximab (MabThera®) – Verordnung von Biosimilars bei 88% der Patienten (bislang 38%). Erhältlich sind Rixathon® und Truxima®.
  • Enoxaparin (Clexane®) – Verordnung von Biosimilars bei 60% der Patienten (-). Zurzeit sind folgende Produkte erhältlich: Enoxaparin Becat®, Hepaxane® und Inhixa®.

Cave: Für diese Biosimilars gelte, dass sie in den Apotheken nicht automatisch ausgetauscht werden dürfen, erklärt die KVSH. „Wir empfehlen daher, das gewünschte Produkt direkt mit dem Handelsnamen zu verordnen.“

Bei den direkten oralen Antikoagulantien (DOAK) gilt, dass bei 60 Prozent aller Patienten mit DOAK nutzenbewertete Arzneimittel verordnet werden müssen. Es handelt sich zurzeit um Eliquis® und Lixiana®.

Für den Wirkstoff Imatinib (Glivec®) wurde ein Zielpreis von 40 Euro Tagestherapiekosten bei 76 Prozent der Verordnungen vereinbart. Von diesen Tagestherapiekosten sind Patienten mit gastrointestinalen Stromatumoren ausgenommen.

Aus der Zielvereinbarung 2018 wurden die folgenden Ziele mit Anpassungen der Zielwerte fortgeführt:

  • Antidepressiva (Anteil der Tagestherapiekosten)
  • ACE-Hemmer-Kombinationspräparate (Anteil der Tagestherapiekosten)
  • Antidiabetika ohne Insulin (Anteil der Tagestherapiekosten)
  • BTM-Opioidanalgetika (Anteil der Tagestherapiekosten)
  • Blutzuckerteststreifen (Anteil der günstigen Teststreifen)
  • Statine, Ezetimib und PCSK9 Hemmer (Anteil der Leitsubstanz)

Darüber hinaus haben Kassen und KVSH jüngst auch die Vorgaben zur Verschreibung von einigen Heilmitteln überarbeitet. Betroffen sind sechs Bereiche, besonders sparsam soll mit Krankengymnastik und Ergotherapie umgegangen werden.

 

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