NiedersachsenVersorgung mit Grippeimpfstoff wird (fast) regressfrei

Für die kommende Grippesaison wollen Ärzte, Apotheker und Kassen in Niedersachsen einen Engpass bei Impfstoffen verhindern. Für Ärzte sollen die Regresse entfallen - weitgehend.

In Niedersachsen ändert sich die Bestellung der Grippeimpfstoffe.

Hannover. Damit es in der Erkältungszeit 2019/20 für Praxen und Patienten genug Grippevierfachimpfstoff gibt, ändert sich in Niedersachsen die Vorbestellung für die Vakzinen. Darauf haben sich Kassenärztliche Vereinigung (KVN), gesetzliche Krankenkassen, Landesapothekerverband und Hersteller geeinigt, teilten sie am Mittwoch (20.3.) mit. Ein besonderer Benefit für Ärzte: Sie müssen für den Großteil der bestellten Impfstoffdosen keinen nachträglichen Regress mehr fürchten, erfuhr „Der Hausarzt“ von KV-Sprecher Detlef Haffke.

Mitte März hat die KV nach eigenen Angaben die Praxen über den voraussichtlichen Bedarf für die Saison 2019/20 an Grippeimpfstoffen informiert. Die Menge wurde aus dem Mittelwert der verimpften Dosen der vergangenen drei Grippesaisons berechnet. Ärzte sollen zunächst bis zu 90 Prozent dieser Menge bei den Apotheken bestellen. Falls sie noch mehr benötigen, können sie nochmals zehn Prozent nachbestellen. Beide Kontingente (90 Prozent Erstbestellung sowie zehn Prozent Nachbestellung) werden nicht mehr regressiert, sagt Haffke. Erst wenn Ärzte über diese Mengen hinaus bestellen und diese Impfstoffe nicht verimpft würden, greife die bisherige Regelung. Das heißt für diese sogenannte „Schmutzquote“ der nicht verbrauchten Dosen könnten die Kassen im Nachhinein Rückzahlungen verlangen.

Der Hausärzteverband Niedersachsen begrüßt die Vereinbarung grundsätzlich, da die vergangene Grippesaison gezeigt habe, dass eine “Just- in-time”-Produktion bei Grippeimpfstoffen nicht möglich sei. Dass Hausärzte nun keine nachträglichen Regresse mehr fürchten müssen, sei “Wasser auf die Mühlen” des Verbands. “Denn wir fordern seit Jahren, dass Regresse für Hausärzte generell abgeschafft werden müssen”, sagt Landesverbandschef Dr. Matthias Berndt. “Dabei geht es uns um Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten. Medikamentenregresse oder Honorarkorrekturen noch Jahre nach der Abrechnung sind ein Unding und ein Niederlassungshemmnis.”

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hatte sich erstmals Ende 2017 für die Vierfach-Impfung gegen Grippe ausgesprochen. Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im April in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

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