ArzneimittelBundesrat stimmt für Abschaffung von Importquote

Potsdam. Der Bundesrat hat am Freitag (14.12.) der Initiative Brandenburgs zur Abschaffung der Importquote beim Verkauf von Arzneimitteln zugestimmt. Derzeit müssen deutsche Apotheken mindestens fünf Prozent ihrer verkauften Fertig-Arzneimittel aus dem Ausland importieren.

Jetzt sei die Bundesregierung am Zug, schnell einen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke). Die Importförderklausel müsse gestrichen werden. Mittlerweile existierten mit sogenannten Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Apotheken wesentlich wirksamere Möglichkeiten für Kosteneinsparungen.

Hintergrund für die Initiative ist der Lunapharm-Skandal um gestohlene Arzneimittel. Brandenburger Behörden sollen unzureichend auf Hinweise zum illegalen Handel mit Krebsmedikamenten reagiert haben. Das Unternehmen Lunapharm darf weiter keine Arzneimittel herstellen, die Erlaubnis dafür ruht. Den Widerspruch der Firma gegen das Ruhen der Großhandelserlaubnis bis 6. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht Potsdam am Donnerstag (13.12.) abgelehnt (VG 6 L 762/18).

Quelle: dpa/bb

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.