Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappRegierung macht bei Korruption ernst

Mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft soll künftig Korruption im Gesundheitswesen geahndet werden. Mit dem Antikorruptionsgesetz wollen der federführende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Regelungen bei Bestechung oder Bestechlichkeit für Angehörige von Gesundheitsberufen verschärfen. Dafür soll ein neuer Straftatbestand „Bestechung im Gesundheitswesen“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Ende Juli hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf abgesegnet.

Vor allem die Kritik von Ärzteseite wurde in die nun vorliegende Kabinettsfassung eingearbeitet. Ärztevertreter befürchten, dass mit dem Gesetz auch gewollte ärztliche Kooperationen schnell unter Verdacht geraten könnten. Nun listet immerhin die Gesetzesbegründung auf, welche Kooperationsformen zulässig sind. Dazu zählen vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 115a SGB V, das ambulante Operieren im Krankenhaus (115b SGB V), die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V und sektorenübergreifende Versorgungsformen, etwa die Integrierte Versorgung (140a ff SGB V). Ebenso soll auch die Teilnahme an einer honorierten Anwendungsbeobachtung nicht strafbar sein. Wirklich geschützt wären solche Kooperationen aber wohl nur, wenn die Liste nicht nur in die Begründung, sondern in den Gesetzestext aufgenommen würde, meinen Juristen. Anders verhält es sich für Ärzte (und andere Angehörige von Heilberufen) bei der Einladung zu Kongressen oder wenn Kosten für Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.

Dies kann als Vorteilsannahme ausgelegt werden, heißt es. Bei besonders schweren Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit müssen Ärzte, Apotheker oder auch Pflegekräfte mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

Weitere Informationen unter:

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.