Wirbel an Greifswalder KlinikWas haben Frank Zappa, Walross und Pinsel gemeinsam?

An der Uni Greifswald geht es den Vollbärten an den Kragen. Medizinstudenten wurden gebeten, auf den haarigen Schmuck im Gesicht zumindest teilweise zu verzichten, damit die FFP2 Masken dicht anliegen. Erlaubt sind Styles a la Frank Zappa, Wallross oder Malpinsel.

Den Greifswalder Medizinstudenten geht es an die Bärte.

Greifswald. Die Universitätsmedizin in Greifswald hat ihre Studenten in der Klinik zum Verzicht auf Vollbärte aufgefordert mit Verweis auf den festen Sitz von Corona-Masken und damit für Wirbel gesorgt. Nach einer entsprechenden E-Mail an Studierende berichteten auch überregionale Medien.

Das Schreiben enthielt eine Abbildung von vielen Bartformen und Hinweise, bei welchen Bärten die Schutzwirkung der Maske unzulässig nachlässt und welche okay sind.

Neben einer glatten Rasur gelten nach der Grafik, die von der US-Gesundheitsbehörde CDC stammt, diverse Schnurrbärte als geeignet. Stoppelbärte dagegen werden als schlecht für den Corona-Schutz per Maske eingestuft.

Wichtig für den Schutz der Patienten

Ende Januar seien die Studenten, die während ihres Studiums in die Klinik in Greifswald kommen, mit dieser Mail erneut erinnert worden, für eine dicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung zu sorgen, bestätigte der Chef des Krisenstabs der Uni-Medizin, Klaus Hahnenkamp. “Studierende, die keine dicht anliegende Maske tragen, sind durch die verantwortliche Kursleitung vom Unterricht auszuschließen.” Die Studierenden hätten schließlich Patientenkontakt.

“Im Klinikbereich sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte unvermeidbar”, erläuterte Hahnenkamp mit Blick auf die Sicherheit aller in der Klinik. “Hygiene geht vor, so sind beispielsweise auch lange Fingernägel nicht gestattet.” Die Regeln gelten laut Hahnenkamp aber für alle Mitarbeitenden in der Klinik.

Auch bei eventuellen Regressansprüchen relevant

Bei Patientenkontakt sei das Tragen einer FFP2-Maske für alle Pflicht. “Selbstverständlich meint dies, das Tragen einer dicht anliegenden FFP2-Maske.” In der Mail wird auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen. Daraus ergäben sich Pflichten für die Beschäftigten.

Auch versicherungstechnische Fragen spielten eine Rolle. Andernfalls könne es im Infektionsfall zu Regressansprüchen gegen den Arbeitgeber kommen.

Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, kannte nach eigener Aussage bisher keine entsprechenden Bart-Regeln an anderen Kliniken. Die Studienlage weise allerdings darauf hin, dass Bärte die Effektivität einer FFP2-Maske deutlich einschränken könnten.

(dpa)

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