KBVQualitätsbericht attestiert Vertragsärzten hohe Kompetenz

Die KBV hat ihren jährlichen Qualitätsbericht veröffentlicht. Bei einem Blick auf das Langzeit-EKG als typischen hausärztlichen Leistungsbereich zeigt sich: Die Zahl der Beanstandungen ist im Vergleich zu den Behandlungsfällen gering – doch Auffälligkeiten ziehen Konsequenzen nach sich.

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) attestiert den Vertragsärzten eine hohe Behandlungsqualität. Nach einer Stichproben-Untersuchung von über 12.000 Ärzten wurde in 470 Fällen eine Genehmigung widerrufen, etwa weil Fortbildungsnachweise, Mindestfrequenzen oder gerätebezogene Anforderungen nicht erfüllt wurden. Das geht aus dem aktuellen Qualitätsbericht für das Jahr 2016 hervor, den die KBV am Donnerstag (15. Februar) vorgelegt hat. „Gemessen an der Grundgesamtheit ist diese Zahl gering, zeigt aber, dass Verstöße Konsequenzen haben”, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärzte bei 278.000 für verschiedene Leistungsbereiche. Für den Qualitätsbericht wurden rund 125.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt, bundesweit fanden 18.000 Geräteprüfungen und 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt.

Ein typischer Leistungsbereich in der Hausarztpraxis, der für den Bericht unter die Lupe genommen wurde, ist etwa das Langzeit-EKG. 18.722 Genehmigungen lagen dafür laut KBV Ende 2016 vor (2015: 18.232). Überprüft wurden in der Stichprobe 190 Ärzte und 2280 Patientendokumentationen in fünf KV-Regionen – Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Westfalen-Lippe. Bei 58 Ärzten wurden keinerlei Beanstandungen gefunden, das Gros (90) ist mit einer geringen Beanstandung gelistet. In 13 Fällen attestiert die KBV eine schwerwiegende Beanstandung.

Mögliche Konsequenzen aus solchen Beanstandungen sind etwa eine schriftliche Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln – bei 31 Ärzten mit Genehmigung zum Langzeit-EKG der Fall – oder die Einladung zu einem Beratungsgespräch (10). Keine Genehmigung zum Langzeit-EKG musste 2016 entzogen werden.

Im Vorjahr musste ein Arzt der geprüften 146 Ärzte die Genehmigung für die Langzeit-EKG-Untersuchungen zurückgeben, 65 erhielten eine schriftliche Verpflichtung zum Beseitigen der Mängel. Vier wurden 2015 zum Beratungsgespräch geladen.

Der 160-seitige Bericht erlaubt dabei keine Unterscheidung der verschiedenen Facharztgruppen.

„Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxen strengen Qualitätskontrollen unterliegen und sich regelmäßig fortbilden”, bilanzierte am Donnerstag KBV-Vorstandsmitglied Kriedel. Der Bericht zeige außerdem einmal mehr, dass der ambulante Bereich den Vergleich mit den Krankenhäusern in Sachen Qualitätssicherung nicht zu scheuen brauche.

Den gesamten Bericht für das Jahr 2016 finden Sie hier.

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