Erfurt. Die Psychologischen Psychotherapeuten in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sprechen sich klar gegen eine Befugnis zur Pharmakotherapie für ihre Fachrichtung aus. Das geht aus einer entsprechenden Erklärung hervor, die am Montag (7. Mai) im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung in Erfurt veröffentlicht wurde. Den Psychologischen Psychotherapeuten geht es demnach darum, „zur leitliniengerechten Versorgung (ihrer) Patienten Grundkenntnisse über Psychopharmaka” zu haben und darum, zu „erkennen, ob ein Patienten möglicherweise ein Medikament braucht und zur Mitbehandlung an den Haus- oder Facharzt überwiesen werden sollte”. Es gehe jedoch ausdrücklich nicht um eine Verordnungsbefugnis, stellen die in der KBV vertretenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten klar.
„Pharmakotherapie ist eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf”, stellte auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen vor den Delegierten klar. „Das sehen die Psychologischen Psychotherapeuten auch so und haben das entsprechend bekräftigt.”
Hintergrund für die Klarstellung ist die umstrittene Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung. Der Deutsche Psychotherapeutentag hatte am 21. April einen Satz zu dieser verabschiedet. „Alle Psychotherapeuten brauchen mit der Approbation fundierte Kenntnisse der Anwendung und Wirkung von Psychotherapie und Psychopharmaka inklusive ihrer Wechsel- und Nebenwirkungen”, heißt es darin. Mit der in Erfurt abgegeben Erklärung betonen die Psychotherapeuten, dass damit jedoch nicht die Forderung nach einer Verordnungsbefugnis gemeint sei.
Auch die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) Barbara Lubisch versuchte im Vorfeld, Feuer aus der Debatte zu nehmen. Ziel der Ausbildungsreform sei nicht die von Ärztevertretern befürchtete Abkopplung der psychischen Betreuung von Patienten vom Arztberuf, sondern eine stärkere Kooperation mit den betreuenden Ärzten.Es gehe bei der Reform lediglich darum, die Struktur der Aus- und Weiterbildung zu verbessern, so Lubisch. Das Ziel der Reform sei daher, Klarheit bei den Zugangsvoraussetzungen sowie bundeseinheitlich gleiche Studienanforderungen zu schaffen und den Praktikantenstatus der Psychotherapeuten in Ausbildung aufzuheben.
Den vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachten Modellstudiengang zur Psychopharmakotherapie, der insbesondere von Ärzteverbänden scharf kritisiert wurde, lehnen sowohl DPtV als auch die in der KBV vertretenen Psychologischen Psychotherapeuten in ihrer Erklärung deutlich ab.