PflegeheimNeuer “Pflege-TÜV” startet am 1. November

Der bisherige Pflege-TÜV mit seinen Noten soll abgelöst werden. “Am 1. November beginnen in den Pflegeheimen endlich die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem”, sagte Gernot Kiefer vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands Ende März in Berlin.

Die bisherigen Pflegenoten werden seit Jahren als viel zu positiv kritisiert. Die bisherigen Heimbewertungen kranken zudem daran, dass sie sich schwerpunktmäßig auf die Dokumentation der Heime stützen – also das Festhalten der Pflege-Arbeit in Unterlagen. Künftig hingegen soll geprüft und dargestellt werden, wie gut die Pflege wirklich ist – zum Beispiel beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag. Zum einen sollen die Heime ihre Ergebnisse für alle Bewohner erfassen. Experten des Medizinischen Dienstes der Kassen sollen sich zudem durch Prüfungen ein Bild von jeweils einigen Bewohnern machen. Ergebnisse der Prüfungen sollen für 17 Themen dargestellt werden.

Das zuständige Gremium, der erweiterte Qualitätsausschuss von Kassen und Heimbetreibern, gab in einer internen Sitzung grünes Licht für die Reform. Kiefer sagte, im Frühjahr 2020 würden erste Ergebnisse veröffentlicht. Bis Ende 2020 solle jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.