kurz + knappPatientenakten: Gelöscht ist nicht vernichtet

Die Vernichtung von Patientenakten will gelernt sein: Denn wer Behandlungsdaten, ohne Einverständnis des Patienten, Dritten offenbart, dem droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Was Ärzte beachten müssen, wenn sie alte Patientenakten entsorgen wollen, hat Medizinrechtler Dr. Robert Kazemi in der Broschüre "Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen" zusammengefasst. Diese kann kostenlos auf der Website des Deutschen Ärzteverlags heruntergeladen werden: hausarzt.link/u9tOm. Zu beachten ist:

  • Aktenvernichter sollten mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllen.

  • Bei digitalen Akten reicht das einfache Löschen oder Überschreiben der Festplatte nicht. Die Festplatte muss "physisch zerstört" oder von einer darauf spezialisierten Firma gelöscht oder entsorgt werden, schreibt Kazemi. Das gleiche gelte für Kopier- und Medizingeräte mit Festplatten und Arbeitsspeicher.

  • Ärzte können externe Dritte mit der Aktenentsorgung beauftragen, dabei müssen sie aber gewährleisten, dass sie jederzeit uneingeschränkt über die Abläufe verfügen können (Dispositionsbefugnis). Der Dienstleister muss jeden Arbeitsschritt und deren Ergebnisse dokumentieren, den Auftraggeber darüber unverzüglich unterrichten und die Daten vor Missbrauch schützen (etwa Zugriff nur durch befugtes Personal, Verschwiegenheitserklärungen, gesicherte Räume). Verstoße der Dienstleister gegen diese Pflichten, müsse der Vertrag (die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung) "erhebliche Vertragsstrafen" vorsehen, heißt es.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.