kurz + knappPalliativziffern: KBV und Kassen kritisieren Kritik

Kassen und KBV haben die Kritik des Deutschen Hausärzteverbands an den neuen Palliativziffern zurückgewiesen. Unterstützung erhalten die Hausärzte derweil von Kammerseite. Zur Erinnerung: Der Bewertungsausschuss hat acht neue Leistungen für die ambulante Palliativversorgung beschlossen, wovon einige jedoch an Voraussetzungen gebunden sind. Hausärzteverband und Hartmannbund hatten die als „realitätsfern“ kritisiert (s. S. 1 und 26 f.). Viele Vorgaben seien für Hausärzte praktisch nicht erfüllbar. Die Verbände warnten vor einer Aushöhlung der hausärztlichen Versorgung. Letztlich werde ihnen Honorar entzogen.

Diesen Vorwurf wies der stellvertretende KBV-Chef und Hausarzt, Dr. Stephan Hofmeister, als „schlichtweg falsch“ zurück. Die neuen Leistungen brächten zusätzliches, extrabudgetäres Geld. Allerdings sollen die Leistungen laut Beschluss bereits in zwei Jahren wieder gedeckelt werden. Hofmeister riet den Hausärzten, sie könnten die bekannten Palliativziffern abrechnen, wenn sie die neuen – an Vorgaben geknüpften – Leistungen nicht erbringen wollten. Zur Kritik, die Vorgaben seien realitätsfern, wollte die KBV auf Anfrage nicht weiter Stellung nehmen.

Ann Marini, Sprecherin beim GKV-Spitzenverband, sagte auf Anfrage von „Der Hausarzt“: „Der Hausärzteverband schießt in seiner Kritik etwas übers Ziel hinaus“. Die Kassen gingen davon aus, dass „die meisten Hausärzte die (…) geforderten praktischen Erfahrungen sehr einfach nachweisen können“. Dazu zählt die Betreuung von 15 Palliativpatienten in den letzten drei Jahren, alternativ eine zweiwöchige Hospitation.

Die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) springt den Hausärzten unterdessen bei und erinnert an die Weiterbildung: „Es macht keinen Sinn (…), nach absolvierter Facharztanerkennung wiederum mit neu erdachten Qualifikationen nachzuweisen, dass ein Facharzt sein Fachgebiet beherrscht“, so LÄKB-Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. Die Palliativmedizin sei expliziter Inhalt der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Zusätzliche Nachweise seien „unnötig und kontraproduktiv“.

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