kurz + knappPalliativausweis jetzt auch in Duisburg

Nach Essen hat auch Duisburg einen Palliativausweis eingeführt. Er soll Notärzte schnellstmöglich über Behandlungswünsche des Patienten im Ernstfall informieren. Hausarzt und Patient füllen ihn gemeinsam aus. Dieser Nachweis ermöglicht Rettungskräften in Notfallsituationen, sich schnell und umfassend über das Krankheitsbild, Ansprechpartner und den Willen des zu Behandelnden zu informieren.

Ist der Patient nicht mehr entscheidungsfähig, sind keine Informationen zu seinen Wünschen vorhanden oder lässt die Notfallmaßnahme es zeitlich nicht zu, eine Patientenverfügung zu lesen, kommt jener Ausweis zum Einsatz. Das Dokument ist für Patienten mit einer rasch fortschreitenden und unheilbaren Erkrankung hilfreich, damit sie im Notfall die gewünschte Versorgung bekommen. Die Vordrucke gibt es bei den Duisburger Palliativpflege- und Hospizdiensten, beim Palliativnetz PanDu und bei der Duisburger Alzheimer Gesellschaft.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.