kurz + knappNRW: Ab 2016 in acht Kommunen Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Acht Städte wollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anfang 2016 erstmals eine Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen. Bislang seien Alsdorf, Bonn, Gevelsberg, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Sprockhövel und Wermelskirchen der Vereinbarung über den Einsatz der Gesundheitskarte beigetreten, teilte das NRW-Gesundheitsministerium jetzt mit.

NRW hatte Ende August als erstes Flächenland geregelt, dass Flüchtlinge eine Gesundheitskarte bekommen können. Kommunen sollten sich bis zum 31. Oktober melden, wenn sie zum 1.1.2016 mitmachen wollen. Bei einer nur geringfügigen Überschreitung dieser Frist sollten sie aber noch zu Jahresbeginn starten können, wenn die zuständige Kasse einverstanden sei, erklärte das Ministerium. Weitere Städte, etwa Köln oder Münster, haben fest vor, die Karte einzuführen.

Bislang müssen Flüchtlinge auf den Ämtern erst einen Behandlungsschein für den Arztbesuch holen. Die Gesundheitskarte ist für diejenigen gedacht, die nicht mehr in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Für die Krankenkosten von Flüchtlingen müssen die Kommunen aufkommen.

Überblick zur Gesundheitskarte: http://bit.ly/1KZVJUy

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.