CoronavirusNeue Tests für Reha-Patienten und Urlauber

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schraubt an seiner Test-Verordnung: Künftig sollen - wie bereits angekündigt - Reiserückkehrer grundsätzlich als Kassenleistung getestet werden können. Ein Land marschiert unterdessen mit besonders strengen Regeln voran.

Corona-Abstrich: Künftig soll dieser auch weiteren Personenkreisen als Kassenleistung zur Verfügung stehen.

Berlin. Neben der angekündigten Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten noch an deutschen Flughäfen sollen sich künftig „alle aus dem Ausland einreisenden Personen grundsätzlich“ als Kassenleistung testen lassen können, soweit deren Einreise noch nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt. Das sieht ein Referentenentwurf zur Änderung der Test-Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, der am Dienstag in die Ressortabstimmung gegangen ist und der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt. Bislang ist dieses Testszenario nur „stichprobenartig“ vorgesehen. Voraussetzung für die „Urlaubs-Tests“, die bisherigen Ankündigungen zufolge wie alle anderen Tests in Hausarztpraxen stattfinden sollen, ist demnach lediglich, „dass glaubhaft gemacht wurde, dass die Einreise aus dem Ausland nicht länger als 72 Stunden zurückliegt“. Wie Hausärztinnen und Hausärzte dies bei der Abrechnung angeben, war zu Beginn der Woche noch unklar.

Der Anwendungsbereich der Verordnung soll darüber hinaus um Rehaeinrichtungen erweitert werden. „Auch in diesen Einrichtungen gilt es, besonders vulnerable Personengruppen durch präventive Testungen vor einer Infektion besser zu schützen“, heißt es in dem Papier.

50 Euro pro Test zahlen die Kassen

Die Aufwendungen für die Testungen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt. Je einer Million zusätzlicher ungebündelter Tests entstehen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) somit Mehrausgaben von rund 50,5 Millionen Euro, beziffert das Ministerium.

Bislang steht zwar die Ankündigung der “Urlaubs-Tests” als Kassenleistung im Raum; Hausärztinnen und Hausärzte müssen jedoch weiter als Privatleistung testen, sofern die regionale Testvereinbarung keinen entsprechenden Passus enthält.

Mecklenburg-Vorpommern verlangt zwei Tests

In vielen Ländern liefen zu Beginn der Woche unterdessen noch Gespräche zur Finanzierung der Tests. Einzelne Länder hatten bereits angekündigt, diese aus Landesmitteln vorzustrecken, bis die Testverordnung entsprechend angepasst würde. Darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, das Reiserückkehrern aus Corona-Risikogebieten eine bislang außergewöhnlich scharfe Regelung verschreibt: Sie sollen die häusliche Quarantäne in Mecklenburg-Vorpommern künftig erst durch einen zweiten negativen Test auf das Virus verkürzen können. Bei Einreise aus einem solchen Gebiet solle ein erster Test genommen werden, nach fünf bis sieben Tag dann ein zweiter, kündigten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag (28. Juli) nach einer Kabinettssitzung in Schwerin an. Erst wenn zwei Tests negativ seien, könne die Quarantäne beendet werden. Die verschärfte Quarantäneregelung soll den Angaben zufolge von diesem Donnerstag an gelten. Das Land geht demnach in Vorleistung bei den Kosten für die Tests.

Nicht zuletzt aufgrund von Finanzierungsfragen haben diverse Flughäfen noch nicht mit der Testung gestartet, letzten Angaben zufolge auch der größte deutsche Flughafen in Frankfurt.

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