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MedizinstudiumGrünes Licht für neue Studienplatz-Vergabe

Weniger Abiturnote, mehr soziale Stärken oder Arbeitserfahrung: Die Kriterien für Bewerber, die Medizin studieren möchten, werden grundlegend neu definiert. Der Bundesrat hat die neuen Regeln nun beschlossen - und darüber hinaus allerhand Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheit benannt.

Wer darf Medizin studieren? Diese Frage soll künftig nach neuen Gesichtspunkten entschieden werden.

Berlin. Der Zugang zum Medizinstudium wird neu geregelt. Nach dem Bundestag hat am Freitag (11. Oktober) auch der Bundesrat einer Änderung des sogenannten Hochschulrahmengesetzes zugestimmt. Medizinstudienplätze sollen demnach künftig gerechter vergeben werden: So soll der Abiturnote weniger Gewicht zukommen; hingegen sollen Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder entsprechende Vorbildungen, beispielsweise Ausbildungen oder Arbeitserfahrung in medizinischen Bereichen, stärker berücksichtigt werden. Konkret geregelt wird das über einen Staatsvertrag der Länder, auf den sich die Ministerpräsidenten bereits im März geeinigt hatten.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Richter hatten Mängel im System beanstandet

Die Änderung des Hochschulrahmengesetzes setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um: Dieses hatte die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt. Die Richter hatten im bestehenden Auswahlsystem für das Medizinstudium eine fehlende Chancengerechtigkeit bemängelt sowie zu lange Wartezeiten und eine zu hohe Gewichtung der Abiturnote beanstandet.

In Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wird nun Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen. Durch die Bindung an den Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten.

Sechs Bewerber auf einen Platz

Medizinstudienplätze sind weiterhin sehr begehrt. Rund 94.000 Frauen und Männer studieren das Fach derzeit – 15.000 mehr als vor zehn Jahren. Zuletzt kamen nach Angaben der CDU-Bildungspolitikerin Dietlind Tiemann sechs Bewerber auf einen Studienplatz.

 

 

 

 

 

Mit Material von dpa

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