HochschulrahmengesetzBundestag berät über Zugang zum Medizinstudium

Berlin. Der Zugang zum Medizinstudium in Deutschland soll gerechter werden. Dafür ist im Bundestag am Freitag (7. Juni) eine Änderung des sogenannten Hochschulrahmengesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Politik zu einer Neuregelung verpflichtet.

Die Richter hatten im bestehenden Auswahlsystem für das Medizinstudium eine fehlende Chancengerechtigkeit bemängelt sowie zu lange Wartezeiten und eine zu hohe Gewichtung der Abiturnote beanstandet. Bei der Auswahl der Studienbewerber für Medizin müssten auch weitere Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder entsprechende Vorbildungen berücksichtigt werden. Zudem forderten die Richter eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über die Grenzen der Bundesländer hinweg.

Der Ansturm auf Medizinstudienplätze ist ungebrochen: Zuletzt seien etwa 62.000 Bewerber auf 11.000 Plätze gekommen, sagte die CDU-Bildungspolitikerin Dietlind Tiemann in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf am Freitag. Die durchschnittliche Wartezeit betrage derzeit 14 bis 15 Semester (ein Semester entspricht einem halben Jahr). Der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung, Michael Meister (CDU), kündigte an, dass der Zugang zum Medizinstudium bis zum 1. Dezember dieses Jahres neu geregelt sein werde.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.