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Neues GesetzAuch ohne Einser-Abitur ins Medizinstudium

Um dem Ärztemangel zu begegnen, plant die Landesregierung nun die Vergaben von Studienplätzen, an Bewerber, die den Numerus Clausus für ein Medizinstudium eigentlich nicht erreichen.

Mainz. Rheinland-Pfalz will eine Landarztquote einführen: Ab dem Wintersemester 2020/21 sollen die ersten 16 oder 17 jungen Menschen auch ohne Einser-Abitur Medizin studieren können, wenn sie danach zehn Jahre als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig sind oder sich dort für die Arbeit in einem Gesundheitsamt entscheiden. Der Landtag nahm am Donnerstag die Beratung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung auf.

Maßnahmenpaket

Keine Maßnahme könne für sich allein genommen den erwarteten Mangel von Ärzten auf dem Land beseitigen, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Die Landarztquote sei aber ein ganz wichtiger Baustein in einem Bündel von Maßnahmen, um vorausschauend die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Erhöhung der verfügbaren Studienplätze

In seiner letzten Rede im Landtag unterstützte der CDU-Abgeordnete Peter Enders die Einführung der Quote. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom März 2017 habe es in Rheinland-Pfalz lange gedauert, bis diese Idee umgesetzt werde. Wichtig sei jetzt, dass die Zahl der bislang 430 Medizin-Studienplätze deutlich erhöht werde. Neben dem zusätzlich zur Universitätsmedizin Mainz neu geplanten Medizinstudium in Trier solle dies auch für Koblenz überlegt werden, sagte Enders, der zum Landrat im Kreis Altenkirchen gewählt wurde.

Gegenleistung für Verpflichtungen

Das Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass 6,3 Prozent aller Medizin-Studienplätze an Bewerber gehen, die sich später zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder künftig drohender Unterversorgung verpflichten. Eine weitere Quote von 1,5 Prozent der Studienplätze ist für angehende Mediziner vorgesehen, die sich zur späteren Arbeit in einem Gesundheitsamt verpflichten.

Quelle: dpa/lrs

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