Befund per SMS?
Die Antigen-Schnelltests beschaffen die Praxen wie bislang selbst. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Sachkosten ab April von 9 auf 6 Euro sinken. Die Tests müssen weiterhin den Qualitätskriterien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genügen. Eine Übersicht finden Praxisteams auf www.bfarm.de/antigentests.
Für Beratung, Abstrich und Zeugnis sind weiterhin 15 Euro vorgesehen (s. Kasten), wobei nicht definiert ist, wie das Ergebnis der Testperson mitzuteilen ist. Der KV Hessen zufolge soll wohl auch eine SMS dafür zulässig sein.
Praxen nicht zu Schnelltests verpflichtet
Seit Montag (8.3.) soll sich nun jeder unter bestimmten Voraussetzungen (s. Kasten) per Antigen-Schnelltest einmal die Woche in Praxen, Testzentren oder von Gesundheitsämtern beauftragten Dritten wie Rettungsdienst testen können. Laut einiger KVen können Praxen aber nicht verpflichtet werden, die Schnelltests anzubieten.
Der Deutsche Hausärzteverband hatte vergangene Woche bereits gefordert, dass die Länder für das Massen-Screening Teststrukturen parallel zu den Praxen aufbauen müssen. Nur so würden die Praxen nicht mit Bürokratie überfrachtet und könnten sich auf die schnelle Impfung der Bevölkerung vorbereiten. Ähnlich argumentierte die KBV.
Am Dienstag (9.3.) meldeten bereits Saarland und Rheinland-Pfalz, weitere Zentren für Schnelltests in den kommenden Tagen zu schaffen.