E-Akte, Cannabis und mehrLauterbachs Gesetzesfahrplan

Nicht nur einen Pandemieplan, auch zahlreiche andere Gesetzesvorhaben wie die elektronische Patientenakte will der Bundesgesundheitsminister zeitnah angehen. Nun hat er seinen Zeitplan für 2022 vorgelegt.

Prof. Karl Lauterbach hat seine To Do-Liste für 2022 bekannt gegeben.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach will in der entspannteren Corona-Lage über den Sommer zentrale Neuregelungen für die generelle medizinische Versorgung anstoßen.

Der SPD-Politiker sprach am Mittwoch (4.5.) in Berlin von einem “Zwischenspurt”, um mehrere Vorhaben bis zum Herbst ins Laufen zu bringen.

Pandemieplan für den Herbst

Dabei geht es unter anderem um digitale Anwendungen wie elektronische Patientenakte und E-Rezept, die weitere Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen und die vorgesehene kontrollierte Freigabe von Cannabis. Noch im Mai will Lauterbach auch ein “Pandemiebekämpfungskonzept” für den Herbst vorstellen. Dann werde man wieder deutlich steigende Fallzahlen erwarten müssen, sagte er.

Konkret soll es um die weitere Strategie für mehr Impfungen und den Impfstoff-Einkauf sowie eine Anschlussregelung für Corona-Vorgaben gehen, wenn die jetzigen Regeln des Infektionsschutzgesetzes am 23. September enden. Die Zeit solle auch genutzt werden, um die digitale Ausstattung der Gesundheitsämter zu verbessern. Dafür seien 800 Millionen Euro als Förderung abrufbar.

E-Patientenakte mit “opt-out”

Bei der Digitalisierung steht ein Durchbruch für die elektronische Patientenakte im Blick, die 2021 als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten gestartet sind. Die Nachfrage hält sich aber noch in Grenzen.

Die Ampel-Koalition strebt an, dass für die Nutzung das Prinzip “Opt out” kommen soll – also, dass man aktiv widersprechen muss und nicht aktiv einwilligen. Lauterbach sagte, nur dadurch sei eine breite und medizinisch gewinnbringende Nutzung möglich. Geprüft werde, ob etwa weiterbehandelnde Ärzte Zugriff auf Patientendaten von Klinikbehandlungen bekommen können.

Cannabisgesetz in zweiter Hälfte 2022

Der Prozess für die geplante Cannabis-Freigabe soll mit mehreren Fachgesprächen des Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert mit nationalen und internationalen Experten starten. In der zweiten Jahreshälfte soll dann ein Gesetzentwurf folgen, erläuterte der Minister.

Die Ampel-Koalition will eine “kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften” einführen, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Lauterbach sagte, er habe seine ursprünglich ablehnende Position dazu revidiert.

Kassengesetz schon Ende Mai

Zur Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sollen zunächst zu erwartende drastische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Einnahmen wie Ausgaben überprüft werden. Er werde sich nicht zu einem überstürzten Gesetz drängen lassen, sagte Lauterbach. Ein Vorschlag dürfte spätestens Ende Mai vorgelegt werden.

Hintergrund ist ein erwartetes Milliardendefizit bei den Kassen im kommenden Jahr. Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass neben anderen Maßnahmen auch Beitragserhöhungen zum Gegensteuern im Blick stehen.

Als weitere Gesetzesinitiative kündigte er an, “Gesundheitskioske” in regionalen Brennpunkten zur Regelversorgung zu machen. Diese schafften einen einfacheren Zugang zum medizinischen System.

Quelle: dpa

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