PandemieLauterbach rudert bei freiwilliger Isolation zurück

Eigentlich sollten Corona-Infizierte ab dem 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung. Der Bundesgesundheitsminister rudert nun zurück - und räumt Fehler ein. Alle Änderungen sind damit aber nicht vom Tisch.

Nun soll die Isolation für Corona-Infizierte doch nicht freiwillig sein.

Berlin. Die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll es nun doch nicht geben. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in einer TV-Show Dienstagnacht (5.4.) an und bestätigte dies am Mittwochmittag (6.4.) vor Journalisten in Berlin.

Kurz nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder legte Lauterbach damit also eine Rolle rückwärts hin. „Es wäre ein Fehler geworden, wenn wir das so beschlossen hätten“, kommentierte er am Mittwoch den Rückzug seines Vorschlags an die Länder.

„Vorschlag wurde falsch wahrgenommen“

Im Austausch mit dem Corona-Expertenrat, Wissenschaftlern, Ärztevertretern und dem öffentlichen Diskurs habe sich gezeigt, dass der ursprüngliche Vorschlag zur Verkürzung der Isolation falsch wahrgenommen werde, begründete Lauterbach sein Handeln. Es sei seine Aufgabe als Minister, den kommunikativen Schaden so schnell wie möglich zu begrenzen. Daher habe er den Vorschlag noch mitten in der Nacht zurückgenommen.

Der ursprüngliche Entwurf sei gemacht worden, um die Gesundheitsämter zu entlasten. Stattdessen sei dies bei vielen aber so angekommen, als würden die Schutzmaßnahmen weiter gelockert.

Dem ist aber nicht so: „Wenn sich jemand infiziert hat, muss er sich isolieren. Die Isolation wird vom Gesundheitsamt angeordnet und kontrolliert“, betonte Lauterbach. „Corona ist keine Grippe und auch Long-Covid ist weiter ein großes Problem.“ Man wolle nicht, dass coronaerkrankte zur Arbeit gehen, machte er deutlich.

Was ändert sich jetzt?

Um dennoch die Gesundheitsämter zu entlasten, will Lauterbach noch am Mittwoch einen neuen Vorschlag an die Bundesländer schicken. Dieser werde weiter an einer verkürzten Isolationsdauer von fünf Tagen festhalten.

Die Gesundheitsämter sollen dann aber nur noch für Corona-Infizierte eine Isolation anordnen und diese kontrollieren. Bei Kontaktpersonen von Infizierten sollen sie zu einer Quarantäne dringlich raten. Hier soll jedoch die Pflicht für die Ämter entfallen, dass sie für alle Kontaktpersonen eine Quarantäne anordnen müssen.

Fokus auf Events

„Auf einen Infizierten kommen oft fünf bis sieben Kontaktpersonen, die von den Gesundheitsämtern informiert werden müssen“, ergänzte Lauterbach. Dies sei ein enormer Arbeitsaufwand. Durch die Entlastung bei der neuen Quarantäneregelung sollen sich die Gesundheitsämter dann mehr auf die Verhinderung von Infektionen und besonders gefährliche Situationen fokussieren können. Zu letzteren zählen sogenannte Super Spreader Events, also Veranstaltungen, bei denen sehr viele Menschen zusammenkommen – und somit entsprechend viele sich infizieren können.

„Der Spielraum für Lockerungen ist komplett ausgeschöpft“, fasste der Minister abschließend zusammen.

Quelle: mit dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.