PandemieLauterbach: Länder sollen bei Corona-Lockerung Übergangsregel nutzen 

Ab 20. März sollen voraussichtlich die meisten Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen. Das sieht ein Referentenentwurf vor, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt hat und der am Freitag beschlossen werden soll. Angesichts hoher Infektionszahlen rät Lauterbach den Ländern nun, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen.

Bald wieder ohne Maske? Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sollen ab 20. März wegfallen.

Berlin. Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder aufgefordert, die Schutzmaßnahmen nicht schon zum 20. März auslaufen zu lassen, sondern die Übergangsfrist bis 2. April zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen.

“Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen”, sagte Lauterbach am Dienstag im ARD-“Morgenmagazin”. Auch Rheinland-Pfalz hat bereits angekündigt, die Übergangsregel zu nutzen.

Basisregeln und Hotspot-Maßnahmen

Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren.

Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf für die neue Rechtsgrundlage beraten. Sie soll die auslaufende jetzige ersetzen.

Auch ein ganzes Land kann ein Hotspot sein

Lauterbach sagte, ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. “Das können sie – und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.”

Es werde keinen Freedom Day geben, betonte Lauterbach. “Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.”

Änderungen noch möglich

Auf die Frage, ob Änderungen am Infektionsschutzgesetz noch möglich sind, sagte Lauterbach: “Wir diskutieren natürlich, wir haben auch mit den Fraktionen gestern bis spät in die Nacht verhandelt. Es geht heute weiter, es sind noch Änderungen möglich. Aber ich will einfach das, was wir haben, noch einmal verteidigen: Wenn die Hotspot-Regelung wirklich von allen genutzt wird, dann können wir damit wirklich viel machen.”

Quelle: dpa/at

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.