kurz + knappLangfristiger Heilmittelbedarf: Verfahren wird vereinfacht

Die komplexen Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf werden zum 1. Januar 2017 einfacher. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie angepasst und so auch auf Kritik von Ärzten am bisherigen Verfahren reagiert. Zugleich wird die Diagnoseliste um 14 Erkrankungen erweitert. Darunter sind einige, die bislang als Praxisbesonderheiten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung anerkannt werden. Künftig sind die Diagnosen als Anlage zur Heilmittel-Richtlinie gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und für die generell kein Antrags- und Genehmigungsverfahren mehr durchgeführt wird.

Damit ist ab 2017 klar geregelt, dass Versicherte sich einen langfristigen Heilmittelbedarf nicht mehr von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen müssen, wenn ihre Erkrankung dort gelistet ist. Versicherte mit einer Erkrankung, die nicht auf der Diagnoseliste steht, können weiterhin individuelle Anträge bei ihrer Kasse stellen. Die Regelungen hierfür wurden klarer und eindeutiger formuliert. Ziel ist es, eine einheitliche Genehmigungspraxis der Kassen und eine medizinische Auseinandersetzung mit individuellen Anträgen zu erreichen.

Der Beschluss prüft nun zunächst das Bundesministerium für Gesundheit. Er soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.