Forum PolitikLanden die NäPA-Gelder jetzt im richtigen „Topf“?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die Gelder für nichtärztliche Praxisassistentinnen (NäPA) im hausärztlichen Bereich ab 2018 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Damit folgt die KBV den Forderungen des Hausärzteverbandes und stellt künftig sicher, dass nicht verbrauchte Finanzmittel aus diesem Bereich für andere hausärztliche Leistungen wie die Chronikerpauschalen verwendet werden können.

Hintergrund: Bei der Einführung der Abrechnung der extrabudgetären ärztlich angeordneten Hilfeleistungen in 2015 nach den Nrn. 03060, 03062 und 03063 EBM wurde auf Beschluss des Bewertungsausschusses ein Volumen von 117,98 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieses wurde durch die Abrechnung der genannten Leistungen aber nicht ausgeschöpft. Die KBV hatte deshalb zum 1. Januar 2017 versucht, das Honorarvolumen durch Zuschläge (Nrn. 03061, 03064 und 03065 EBM) und Absenkung der Mindestfallzahlen und Höchstwerte anzuheben. Auch hier hatte man sich aber verrechnet und die Änderungen haben ebenso nicht dazu geführt, dass die vereinbarten Mittel ausgeschöpft wurden. Bei den Kassen sind deshalb mittlerweile rund 63 Millionen Euro aufgelaufen.

Kommentar

Jetzt ist aber Vorsicht geboten! Nach Darstellung der KBV steigt das Honorarvolumen 2018 um rund eine Milliarde Euro (inklusive extrabudgetärer Leistungen). Darin enthalten sind die erwähnten 63 Millionen Euro „NäPA-Nachzahlung“, die voll dem hausärztlichen Bereich zuzuordnen sind. Hinzu kommen die jetzt nicht mehr zweckgebundenen Finanzmittel von 117,98 Millionen Euro zum 1. Januar 2018 als sockelwirksame Eindeckelung des NäPAHonorars. Allein diese beiden Volumina bedeuten eine Anhebung des hausärztlichen MGV-Anteils von rund 181 Millionen Euro.

Laut KBV erhöht sich das Gesamthonorar 2018 aber auch um 438 Millionen Euro durch die Anhebung des Orientierungspunktwertes, um rund 79,3 Millionen Euro durch den Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs sowie 8,5 Millionen Euro durch die Anerkennung eines unvorhergesehenen Bedarfs. Diese zusammen 525,8 Millionen Euro kommen allen Vertragsärzten zugute und nach dem Trennungsfaktor etwa zur Hälfte den Hausärzten. Rechnerisch müsste der hausärztliche MGV-Anteil um 181 Millionen Euro plus 50 Prozent des allgemeinen MGV-Zuwachses steigen (264,9 Millionen Euro): zusammen 445,9 Millionen Euro. Unterstellt man eine vertragsärztlich tätige Zahl von 55.000 Allgemeinärzten und Hausarzt-Internisten bedeutet dies einen Honoraranstieg von rund 8.000 Euro pro Hausarzt im Jahr 2018 oder 2.000 Euro pro Quartal. Die KBV geht aber für 2018 von einem Honorarplus von rund 3.000 Euro pro Vertragsarzt für das ganze Jahr aus. Bleibt zu hoffen, dass dies nur eine versehentliche Durchschnittsberechnung über alle Vertragsärzte ist.

Rechnerisch wäre eine solche Summe nämlich nur bei einer massiven Honorarverschiebung vom hausärztlichen in den fachärztlichen Bereich möglich. Man wird den regionalen KVen deshalb bei der Gestaltung der Honorarverteilung 2018 auf die Finger schauen müssen. Nach den Vorgaben der KBV zur Gestaltung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) und der Zweckbindung der NäPA-Honorare gibt es nur zwei Möglichkeiten, die letztendlich gesetzlich verankerte Geldzuweisung korrekt umzusetzen (s. Kasten). Jede Abweichung von diesem Schema würde einem (erneuten) „Honorarklau“ gleichkommen.

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