MedizinstudiumLandarztquote in Niedersachsen beschlossen

Auch in Niedersachsen wurde jetzt eine Landarztquote beschlossen. 60 Medizinstudienplätze stehen pro Jahr zur Verfügung. Los geht es ab dem Wintersemester 2023/24.

Auch Niedersachsen führt eine Landarztquote ein.

Hannover. Die Landarztquote zur Sicherung der medizinischen Versorgung auf dem Land in Niedersachsen ist beschlossen worden. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben ein entsprechendes Gesetz am Dienstag im Landtag verabschiedet. Die Grünen-Fraktion enthielt sich, die FDP stimmte dagegen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die ersten zweckgebundenen Medizinstudienplätze zum Wintersemester 2023/24 besetzt werden – ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Künftig sollen dann 60 Medizin-Studienplätze pro Jahr bevorzugt an Bewerber vergeben werden, die sich für zehn Jahre zu einer hausärztlichen Tätigkeit in unterversorgten Regionen verpflichten.

Mit Berufserfahrung punkten

Die Studienplätze sind jeweils zu gleichen Teilen in Hannover, Göttingen und Oldenburg vorgesehen. Weitere Qualifikationen neben der klassischen Durchschnittsnote sollen bei dem Bewerberverfahren stärker berücksichtigt werden, etwa vorherige Berufserfahrung. Somit sollen auch junge Menschen Zugang zu dem Studium erhalten, die allein aufgrund ihrer Schulnoten dafür nicht zwingend in Frage kämen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, dass heute so viele Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung in Niedersachsen arbeiteten wie noch nie. “Dennoch droht gerade im hausärztlichen Bereich ein Ärztemangel, was sich unter anderem durch den demografischen Wandel, die Konzentration auf die Städte, die erhöhte Nachfrage nach ärztlichen Leistungen, eine erhöhte Teilzeitrate und weitere Faktoren erklärt.”

Bereits jetzt seien mehr als 70 Prozent der rund 5000 niedergelassenen Hausärzte im Bundesland älter als 50 Jahre.

FDP lehnt Strafzahlung ab

Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass für Bewerberinnen und Bewerber eine Strafzahlung von 250.000 Euro vorgesehen ist, wenn diese ihrer Verpflichtung nicht nachkommen würden.

Mehrere Politiker anderer Parteien hatten betont, dass dies eine Art Einzelfallentscheidung wäre und nicht zwangsläufig mit dieser hohen Summe enden würde, wenn es etwa persönliche Gründe geben würde.

Die Grünen hatten in der Vergangenheit etwa Zweifel daran geäußert, ob sich junge Menschen bereits zu Beginn eines langen Medizinstudiums festlegen wollen, welchen Beruf sie später einmal ausüben.

„Den Beschluss, ab dem Wintersemester 2023/2024 niedersachsenweit zusätzlich rund 60 neue Studienplätze für die Hausarztmedizin zu schaffen, begrüßen wir ausdrücklich“, erklärte Dr. Matthias Berndt, Chef des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Niedersachsen.

Quelle: dpa / red

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