Berlin. Die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte kann künftig in der Regel schon nach fünf Tagen enden – mit einem “dringend empfohlenen” negativen Test zum Abschluss. Das sehen neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am Montagabend (2.5.) veröffentlichte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte, dass die Isolation weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden soll. Kontaktpersonen von Infizierten soll künftig noch dringend empfohlen werden, für fünf Tage Kontakte zu reduzieren. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden.
Die konkreten Regelungen nach der Empfehlung legen die Länder fest. Lauterbach machte deutlich, dass die meisten diese Linie umsetzen dürften. Mehrere Länder haben schon Neuregelungen bekanntgegeben.
Freiwillig Kontakte reduzieren
Die weiter vorgesehene Anordnung durch die Gesundheitsämter gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, “dann gefährdet er de facto ihr Leben”, sagte Lauterbach. Der SPD-Politiker hatte Anfang April ein zunächst angekündigtes Ende der Pflicht-Isolation wieder zurückgenommen.
Kontaktpersonen von Infizierten etwa im Haushalt oder in Schulen soll laut der Empfehlung nur noch dringend empfohlen werden, selbständig Kontakte zu reduzieren – vor allem mit Risikogruppen für einen schweren Corona-Verlauf. Zudem soll es eine dringende Empfehlung zu täglichen Tests oder Selbsttests mit Antigen-Schnelltests geben.
Angesichts der seit Wochen hohen Zahl an Neuinfektionen kommen die Gesundheitsämter mancherorts mit Anordnungen nicht mehr hinterher – und amtliche Schreiben kommen teils erst mit größerer Verspätung.
Ohne negativen Test weiter isolieren
Infizierten mit nachweislich positivem Test soll laut der neuen Empfehlung dringend empfohlen werden, sich beginnend mit dem fünften Tag wiederholt mit Schnelltests zu testen – so lange, bis der Test negativ ist. Wenn man sich am fünften Tag nicht negativ testen kann, bestehe die angeordnete Isolation also über den fünften Tag hinaus fort, erläuterte Lauterbach.
Für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege soll das abschließende Freitesten verpflichtend und nicht nur empfohlen sein. Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist laut Empfehlung, dass man zuvor 48 Stunden symptomfrei ist – sowie ein frühestens am Tag fünf gemachter negativer Schnelltest von der Teststelle oder ein PCR-Test.
Kritik von Patientenschützern
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen. “Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben”, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.
Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, bräuchten Schutz und Sicherheit. “Sie dürfen nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. Ein Schnelltest kann das nicht garantieren.” Daher sei bei allen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen und Kranken eine PCR-Freitestung nötig.
Corona-Leitlinie Robert Koch-Institut: https://hausarzt.link/S2jkm
Quelle: dpa