Corona-MassentestsKrankenkassen sehen Finanzierung kritisch

Spahn plant, die Zahl der Corona-Tests deutlich zu steigern. Die Krankenkassen widersetzen sich Plänen, wonach sie auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen sollen.

Durch flächendeckende Untersuchungen sollen der schrittweise Ausstieg aus den Kontaktbeschränkungen und die Rückkehr zum normalen Wirtschaftsleben ermöglicht werden.

Berlin. Die Krankenkassen machen Front gegen Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, wonach sie die Kosten von Corona-Tests auch bei einer starken Erhöhung der Testzahlen tragen sollen.

Die große Koalition will die Zahl der Tests massiv ausweiten, die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach diesen Plänen auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen. Bisher wird in der Regel nur bei einem begründeten Verdacht auf Corona getestet.

Übertragung der Kosten “rechtlich fragwürdig”

Zwar sei das Ziel des Gesetzes zu begrüßen, schnell flächendeckende Testungen zu ermöglichen, sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag).

“Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um eine Maßnahme zum allgemeinen Bevölkerungsschutz handelt. Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich die Länder die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung tragen”, so der Verbandschef. Daher sei die Übertragung der Kosten auf die Kassen “rechtlich fragwürdig”.

Zahl der Tests deutlich steigern

Spahn plant, die Zahl der Corona-Tests von derzeit wöchentlich rund 650.000 deutlich zu steigern. In einem Arbeitsentwurf wurde eine Zahl von zusätzlich 4,5 Millionen genannt. Das Ministerium hat die Größenordnung aber bereits dementiert – dies sei “nicht nötig und nicht realistisch”.

Durch die flächendeckenden Untersuchungen sollen der schrittweise Ausstieg aus den Kontaktbeschränkungen und die Rückkehr zum normalen Wirtschaftsleben ermöglicht werden.

Litsch sagte, es müsse unterschieden werden zwischen der individuellen Gesundheitsvorsorge der Versicherten, für die die Kassen zuständig sei, und dem vom individuellen Versicherungsstatus unabhängigen allgemeinen Infektionsschutz, der in die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden falle. Die Krankenkassen seien keine “allgemeinen Infektionsschutzbehörden”.

Quelle: dpa

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