Schleswig-HolsteinÄrzte erhalten Geld für Schutzmaterial zurück

Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie mussten viele Hausärztinnen und Hausärzte auf eigene Faust Schutzmaterial bestellen. In Schleswig-Holstein können sie die Kosten dafür nun zurückfordern. Dabei gilt es, schnell zu sein: Bis 30. Juni müssen die Rechnungen bei der KV sein.

Maske als täglicher Begleiter im Praxisalltag: Die zusätzlichen Kosten können Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein nun erstattet bekommen.

Kiel. Hausärztinnen und Hausärzte in Schleswig-Holstein erhalten die Ausgaben für persönliches Schutzmaterial, das sie für die Corona-Versorgung direkt bei Herstellern oder Großhändlern bestellt haben, erstattet. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten hierfür, wie die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) in ihrem aktuellen Rundschreiben (18. Juni) erklärt. Rechnungen können demnach direkt an die KVSH gesendet werden.

Rechnungen für folgendes persönliches Schutzmaterial können eingereicht werden:

  • Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken)
  • partikelfiltrierende Atemschutzmasken: FFP2 oder FFP3 (soweit für die vertragsärztliche Versorgung zwingend benötigt)
  • Einmalschutzkittel
  • Schutzbrillen

Der Kostenersatz für Handschuhe/Desinfektionsmittel werde derzeit geprüft, heißt es.

Wichtig: Eingereicht werden können Rechnungen mit Datum vom 10. März bis 15. Mai 2020 – und zwar nur bis 30. Juni 2020. Die KVSH präferiert dabei eine Einreichung per Fax oder auf dem Postweg, nicht jedoch per E-Mail, wie sie gegenüber “Der Hausarzt” erklärt hat. Aufgrund der großen Rechnungsanzahl könne es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie hatten viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Schutzmaterial auf eigene Faust bestellt, da die Lieferung über die KVen in vielen Teilen Deutschlands gestockt hatte. Mittlerweile ist in vielen Regionen wieder die kostenfreie Bestellung über KV-Shops möglich.

Für Privatpatienten werden in Schleswig-Holstein pauschal 10 Prozent der Rechnungssummen abgezogen. Dazu müssten Ärzte keine weiteren Schritte unternehmen, bestätigte die KVSH auf Nachfrage.

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