kurz + knappKBV und MB wollen große Notfallreform

Der Schulterschluss zwischen Vertrags- und Klinikärzten für eine Reform der Notfallversorgung setzt sich fort: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) haben Ende Juli bei einem Spitzentreffen in Berlin gemeinsame Reformvorschläge vereinbart. Beide sprechen sich für „gemeinsame und einheitliche Anlaufstellen“ für Patienten aus.

Derzeit existierten Bereitschaftsdienst und Notruf bekanntlich parallel in unterschiedlichen Strukturen. Während die KVen den Notdienst 116117 organisieren, ist der Rettungsdienst kommunale Aufgabe. Notrufe über die 112 führen oft zu Rettungseinsätzen mit Einweisung ins Krankenhaus. „Viele Patienten in den Rettungsstellen können genauso gut (…) von niedergelassenen Ärzten versorgt werden“, sagte MB-Chef Rudolf Henke. KBV und MB plädieren für die Zusammenführung dieser Parallelstrukturen in eine „integrierte Notfallversorgung“. In dieser „gemeinsamen Oberfläche“ sollten alle Notfallpatienten eine „erste Einschätzung“ erhalten. Dort könnten abwendbar gefährliche Verläufe und veritable Notfälle erkannt und dem Rettungsdienst zugewiesen werden, während eher unkritische Fälle an den ärztlichen Bereitschaftsdienst verwiesen werden. Eine Reform sollte durch entsprechende „Modellprojekte begleitet und weiter entwickelt (sic!) werden“. KBV und MB fordern von der Politik, die rechtlichen Hürden dafür abzubauen sowie eine extrabudgetäre Vergütung.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.