Telematik-Infrastruktur“Verantwortung der Ärzte endet am Konnektor”

Die KBV-Vertreterversammlung nimmt die Digitalisierung in den Blick - mit wichtigen Klarstellungen für Ärzte. Mit einem Blick auf neue Versorgungsangebote ab 2020 werden diese umso wichtiger.

TI-Anschluss: Wer haftet für welche Abschnitte?

Berlin. Die Verantwortung der Ärzte für eine datenschutzkonforme und vor Viren geschützte Arbeit mit digitalen Anwendungen reicht „nicht weiter als bis zum Konnektor“, der die Praxis mit der Telematik-Infrastruktur (TI) verbindet. Das hat Dr. Thomas Kriedel, Vorstandmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Freitag (6. Dezember) vor der Vertreterversammlung betont. Für die Konnektoren selbst sei demnach die Gematik als Betreibergesellschaft verantwortlich, für die korrekte Installation die IT-Dienstleister. „Die Praxen müssen sich darauf verlassen können, dass sie sicher an die TI angeschlossen sind“, sagte Kriedel. Zuletzt hatten Medien über unsicher angeschlossene Praxen berichtet. Aufgrund der daraus entstehenden Unsicherheit hat die KBV eine Informationshotline für Ärzte geschaltet; „Der Hausarzt“ hat Tipps zum sicheren Anschluss zusammengestellt.

Kriedel schlug vor der Vertreterversammlung zertifizierte Techniker als „richtigen Weg“ vor. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten dürften aber nicht auf die Praxen abgewälzt werden.

Um die aktuell viel diskutierten Verantwortlichkeiten in Sachen TI-Anbindung zu klären, werde die KBV im nächsten Jahr eine gesetzlich vorgesehene Sicherheitsrichtlinie vorlegen, kündigte Kriedel an.

Digitalisierung muss wirklich entlasten

„Sicherheitslücken, Fehleranfälligkeit der IT-Systeme oder ein ungünstiges Verhältnis von Aufwand und Nutzen“ seien klare Hemmnisse für die Digitalisierung in den Praxen, so Kriedel. Damit unterstrich er die Position des Deutschen Hausärzteverbands, dass Digitalisierung nicht um der Digitalisierung willen geschehen dürfe, sondern einen echten Mehrwert – etwa in der Bürokratie-Entlastung – bringen muss. Doppelstrukturen wie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die zunächst neben dem digitalen Versand weiter ausgedruckt werden muss, sei nicht zielführend.

Auch könne Praxen nicht zugemutet werden, bestimmte Vorgaben mit engen Fristen umzusetzen, wenn es nach einem Jahr oder einem halben aus der Politik heiße, „Ach, klappt so nicht, machen wir doch anders“, betonte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister.  Auch für die Patienten berge ein solches Vorgehen erhebliche Risiken.

Jeder Dritte kennt die 116117

Als ein positives Beispiel für die Chancen der Digitalisierung nannte Hofmeister am Freitag das medizinische Ersteinschätzungsprogramm SmED. Dabei erhalten Versicherte, die akut medizinische Hilfe suchen, direkt am Telefon unter der bundesweiten 116117 eine klare Handlungsempfehlung über Ort und Zeit einer weiteren Behandlung – per Rettungsdienst, Notaufnahme, ärztlicher Bereitschaftsdienst oder Arztpraxis. Dieses „Patienten-Navi“ als erster Schritt hin zu einer Patientensteuerung nach belastbaren medizinischen Kriterien sei „revolutionär“, so Hofmeister.

Ab 2020 sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unter der bundesweiten Nummer 116117 rund um die Uhr erreichbar sein. Die Website 116117.de sowie die 116117.app ergänzen das Angebot. Die Terminvermittlung per App wird Anfang des Jahres möglich sein, die Ersteinschätzung etwa Mitte des Jahres, stellte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen vor der Vertreterversammlung in Aussicht.

Die im August gestartete Elfen-Kampagne, die das Ziel der Bekanntheitssteigerung der 116117 hat, geht 2020 in die zweite Runde. Mit der ersten Runde der Werbe-Kampagne zeigte sich Gassen zufrieden: „Nach zuvor 26 Prozent wissen mittlerweile 34 Prozent der Befragten, wen man unter der 116117 erreicht.“

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