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Telematik-Infrastruktur (TI)TI-Pauschale wird zunächst nicht weiter gesenkt

Fast wäre der Streit um die weitere Finanzierung der TI-Anbindung von Praxen vor dem Schiedsamt gelandet. In letzter Sekunde geben KBV und Kassen Entwarnung: Ärzte können zunächst aufatmen.

Die KBV geht davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die TI angeschlossen sind.

Berlin. Die Pauschale für den Konnektor zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) wird in diesem Jahr nicht mehr abgesenkt. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen geeinigt, wie die KBV Ende August mitgeteilt hat. Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Erst ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014 Euro. Der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals wird zudem ab 1. Oktober 2019 angehoben. Die Krankenkassen zahlen zukünftig 535 Euro für ein Gerät, 100 Euro mehr als bisher.

Der GKV-Spitzenverband hatte zuvor eine Absenkung der Pauschale rückwirkend zum 1. Juli verlangt und eine Entscheidung durch das Schiedsamt anvisiert. Diese konnte in letzter Sekunde verhindert werden. Nur einen Tag nach Bekanntgabe der Einigung hätte das Schiedsamt tagen sollen.

Installationstermin entscheidet über Pauschale

Mit dem jetzt gefassten Beschluss beträgt die Erstausstattungspauschale, die die notwendigen Kosten für einen Konnektor und ein Kartenterminal decken soll, bis zum Jahresende weiterhin insgesamt 1.982 Euro, ab 1. Januar 1.549 Euro. Für Praxen, die Anspruch auf zwei oder drei Kartenterminals haben, erhöht sich diese Pauschale dann pro Gerät um 535 Euro (statt 435 Euro). Entscheidend für die Höhe der Pauschale ist weiterhin der Installationstermin.

Mehrere Kartenterminals benötigen Praxen, die sich für den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement (NFDM) rüsten. Sie haben Anspruch auf weitere Kartenterminals neben dem einen Terminnal, das für die „Grundausstattung“ nötig ist. Dabei ist die Anzahl der Terminals von der Zahl der Betriebsstättenfälle abhängig, erklärt die KBV.

Für den Aufwand der Praxen bei der Einführung des E-Medikationsplans sowie des NFDM gibt es eine neue Zusatzpauschale von 60 Euro. Diese kann abhängig von der Zahl der Betriebsstättenfälle je Gerät abgerechnet werden. Der Zuschlag ist zeitlich befristet: Er wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 gezahlt.

Nötiges Update in Sicht

Damit Praxen E-Medikationsplan und NFDM arbeiten können, sind Updates von Konnektor und Praxisverwaltungssystem erforderlich. Die dafür bereits ausgehandelte Pauschale bleibt laut KBV unverändert bei 530 Euro. Auch der Zuschlag zur Betriebskostenpauschale in Höhe von 4,50 Euro werde beibehalten.

„Die Industrie plant nach eigenen Angaben, im vierten Quartal 2019 ein Konnektor-Update zur Verfügung zu stellen“, stellt die KBV in Aussicht.

Aus Sicht der KBV verschafft das nun ausgehandelte Paket das Praxen die nötige „Sicherheit“, dass sie nach einer Bestellung der Komponenten auch wirklich die bisher geltenden Pauschalen erhalten. Man gehe davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die TI angeschlossen sind.

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