Telematik-Infrastruktur (TI)TI-Pauschale wird zunächst nicht weiter gesenkt

Fast wäre der Streit um die weitere Finanzierung der TI-Anbindung von Praxen vor dem Schiedsamt gelandet. In letzter Sekunde geben KBV und Kassen Entwarnung: Ärzte können zunächst aufatmen.

Die KBV geht davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die TI angeschlossen sind.

Berlin. Die Pauschale für den Konnektor zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) wird in diesem Jahr nicht mehr abgesenkt. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen geeinigt, wie die KBV Ende August mitgeteilt hat. Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Erst ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014 Euro. Der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals wird zudem ab 1. Oktober 2019 angehoben. Die Krankenkassen zahlen zukünftig 535 Euro für ein Gerät, 100 Euro mehr als bisher.

Der GKV-Spitzenverband hatte zuvor eine Absenkung der Pauschale rückwirkend zum 1. Juli verlangt und eine Entscheidung durch das Schiedsamt anvisiert. Diese konnte in letzter Sekunde verhindert werden. Nur einen Tag nach Bekanntgabe der Einigung hätte das Schiedsamt tagen sollen.

Installationstermin entscheidet über Pauschale

Mit dem jetzt gefassten Beschluss beträgt die Erstausstattungspauschale, die die notwendigen Kosten für einen Konnektor und ein Kartenterminal decken soll, bis zum Jahresende weiterhin insgesamt 1.982 Euro, ab 1. Januar 1.549 Euro. Für Praxen, die Anspruch auf zwei oder drei Kartenterminals haben, erhöht sich diese Pauschale dann pro Gerät um 535 Euro (statt 435 Euro). Entscheidend für die Höhe der Pauschale ist weiterhin der Installationstermin.

Mehrere Kartenterminals benötigen Praxen, die sich für den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement (NFDM) rüsten. Sie haben Anspruch auf weitere Kartenterminals neben dem einen Terminnal, das für die „Grundausstattung“ nötig ist. Dabei ist die Anzahl der Terminals von der Zahl der Betriebsstättenfälle abhängig, erklärt die KBV.

Für den Aufwand der Praxen bei der Einführung des E-Medikationsplans sowie des NFDM gibt es eine neue Zusatzpauschale von 60 Euro. Diese kann abhängig von der Zahl der Betriebsstättenfälle je Gerät abgerechnet werden. Der Zuschlag ist zeitlich befristet: Er wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 gezahlt.

Nötiges Update in Sicht

Damit Praxen E-Medikationsplan und NFDM arbeiten können, sind Updates von Konnektor und Praxisverwaltungssystem erforderlich. Die dafür bereits ausgehandelte Pauschale bleibt laut KBV unverändert bei 530 Euro. Auch der Zuschlag zur Betriebskostenpauschale in Höhe von 4,50 Euro werde beibehalten.

„Die Industrie plant nach eigenen Angaben, im vierten Quartal 2019 ein Konnektor-Update zur Verfügung zu stellen“, stellt die KBV in Aussicht.

Aus Sicht der KBV verschafft das nun ausgehandelte Paket das Praxen die nötige „Sicherheit“, dass sie nach einer Bestellung der Komponenten auch wirklich die bisher geltenden Pauschalen erhalten. Man gehe davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die TI angeschlossen sind.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.