Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fragt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Moment Daten für eine erste Stichprobenprüfung gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) ab.
Geprüft wird, welche Praxen sich von 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 mit den notwendigen Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ausgestattet haben und eine Förderung erhielten. Die KBV leitet diese Unterlagen bis zum 28. Februar an den GKV-Spitzenverband weiter, der wiederum bis zum 31. März pro KV aus jeder Fallgruppe jeweils eine Praxis als Prüffall auswählt.
Die so betroffenen KVen stellen der KBV danach bis zum 30. April zu den Prüffällen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die die KBV bis zum 31. Mai an den GKV-Spitzenverband weiterleitet.
Kassen können Geld zurückfordern
Wird bei dieser Prüfkaskade festgestellt, dass die einzelnen Praxen zu hohe Erstattungen erhalten haben, darf der GKV-Spitzenverband die Prüfungen auf weitere, allerdings maximal 50 Vertragsarztpraxen ausweiten.
Gegebenenfalls so festgestellte Überzahlungen muss die KBV an den GKV-Spitzenverband zurücküberweisen. Übrigens: Die bei diesem Prüfmarathon anfallenden Verwaltungskosten gehen zu Lasten der Vertragsärzte.