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ThüringenKV darf Patienten an Ärzte nicht zwangszuweisen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf Patienten einem Arzt nicht verpflichtend zuweisen, hat das Landessozialgericht Thüringen entschieden. Die KV wird Termine nun nur noch über die Terminservicestelle vermitteln.

Glück gehabt: Ostthüringer müssen bei Augenärzten länger mal warten

Weimar. Patienten können bei fehlenden freien Terminen nicht mehr darauf setzen, von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen einem Augenarzt zugewiesen zu werden. Eine Frist, gegen die Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts zu Zwangszuweisungen vorzugehen, hat die KV verstreichen lassen, wie ein Sprecher am Dienstag (10. Juli) bestätigte.

Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet. Erhielten Patienten bei einem Facharzt keinen Termin, konnten sie in der Vergangenheit einem Arzt zugewiesen werden. Gegen diese Praxis hatte sich ein Augenarzt aus Ostthüringen gerichtlich gewährt – mit Erfolg.

Statt Patienten einem Arzt zuzuweisen, beschränkt sich die KV nun darauf, Ärzte zu bitten, eine bestimmte Anzahl an Terminen für die Termin-Servicestelle frei zu halten. “Besonders begehrt sind Termine bei Augenärzten in den Regionen um Gera und Suhl”, sagte ein Sprecher der KV Thüringen in Weimar.

Bislang sollten Augenärzte zwei Termine pro Monat an die KV melden, inzwischen sei die Zahl auf einen Termin pro Woche hochgesetzt worden, wie der Sprecher sagte. Wird ein solcher Termin bis fünf Tage vorher nicht vergeben, geht er zurück an die jeweilige Arztpraxis.

Das Urteil könnte bald auch für Hausärzte interessant werden. Denn Union und SPD haben sich mit dem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die Servicestellen künftig auch Hausarzttermine vermitteln sollen. Einen Gesetzesvorschlag gibt es dazu bisher allerdings noch nicht.

Quelle: dpa/th

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