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Neuer Check-upKBV erwartet kaum Honorarverlust

Die Inhalte der Gesundheitsuntersuchung wurden erweitert. Über 35-Jährige dürfen statt alle drei statt zwei Jahre teilnehmen. Trotzdem würden Hausärzte kaum Honorar einbüßen, meint die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Seltener Wiederholungsuntersuchungen, aber kein Honorarverlust? Davon geht die KBV bei der neuen GU aus.

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet nicht mit großen Honorareinbußen bei Hausärzten durch die neue Gesundheitsuntersuchung (GU). Das teilte die Körperschaft auf Nachfrage von “Der Hausarzt” mit. Künftig haben über 35-Jährige nur noch alle drei statt zwei Jahre Anspruch auf die GU. Auf den ersten Blick könne dies suggerieren, dass das Leistungsvolumen um ein Drittel sinke, sagt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Ein genauerer Blick auf die Abrechnungszahlen führe aber zu einem anderen Ergebnis.

Von den bisherigen GU-Teilnehmern sei nur jeder Vierte alle zwei Jahre dafür in die Praxis gekommen. Allein für diese Gruppe vermindere sich künftig die Abrechnungshäufigkeit. Für die Dreiviertel, die bisher unregelmäßig am Check-up teilnahmen, ändere sich nichts. Blieben diese Quoten in etwa gleich, sinke die Leistungshäufigkeit bei den über 35-Jährigen insgesamt nur um 11,5 Prozent, rechnet die KBV vor. Der Rückgang würde „fast vollständig kompensiert“, wenn etwa die Hälfte der 18- bis 34-Jährigen einmalig zum Check-up gingen.

Zur Erinnerung: Künftig sollen Hausärzte beim Check-up auch den Impfstatus kontrollieren, wenn nötig, das kardiovaskuläre Risiko erfassen und dazu beraten sowie familiäre Risiken für Krebserkrankungen erfragen. Bei den Laboruntersuchungen soll statt des Gesamtcholesterins künftig ein vollständiges Lipidprofil ermittelt werden. Trotz mehr Leistungen steigt die Bewertung der 01732 EBM aber lediglich um 1,84 Euro – von 303 auf 320 Punkte. Die KBV spricht von einem „Kompromiss“, mit dem eine „nahezu punktsummenneutrale Umsetzung“ erreicht werde. Die Kassen hingegen hätten „keinerlei Anpassungsbedarf“ gesehen, so die KBV.

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