Berlin. Die vier früheren Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sind im Prozess wegen Untreue im besonders schweren Fall sowie der Anstiftung dazu freigesprochen worden. Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Montag (29.4.) sein Urteil.
Hintergrund des Verfahrens sind Übergangsgelder in Höhe von rund 549.000 Euro, die die drei früheren Vorstände, Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke, laut Anklage mithilfe des ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. Jochen Treisch, rechtswidrig erhalten haben sollen.
Der Fall datiert auf 2011 und liegt damit mehr als acht Jahre zurück. Das Geld in Höhe von jeweils 183.000 Euro wurde später zurückgezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen sowie Geldauflagen von jeweils 10.000 Euro, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Februar 2017 hatte ein neuer Vorstand die Führung der KV Berlin übernommen. Prehn, Kraffel und Treisch hatten sich nicht mehr zur Wahl gestellt.
Quelle: dpa/bb