Berlin. Bis Ende März sollten Ärzte die Dokumentation ihrer Patienten im Disease-Management-Programm Asthma (DMP) an die regional zuständige Datenstelle geschickt haben. Dazu rät die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Denn von 1. April an gilt das neue DMP Asthma, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2017 beschlossen hat. Zu diesem Stichtag wird daher auch die DMP-Dokumentation in der Praxissoftware aktualisiert.
Die Folge: Bis 31. März müssen Ärzte noch mit den alten Dokumentationsvorgaben arbeiten, ab dem Folgetag sind dann nur noch die neuen erlaubt. Eigentlich sollte die Software die Umstellung ab dem Stichtag automatisch erkennen, das sieht zumindest die Vorgabe der KBV vor. Auf Nummer sicher können Praxisinhaber aber gehen, wenn sie die Dokumentationen für das erste Quartal vor dem 31. März übermitteln. So schließen sie auf jeden Fall eine Verwechslung der Softwareversionen aus.
Schließlich kann sie ein solcher Fehler bares Geld kosten: Wer ab April nicht mit den neuen Dokumentationssätzen arbeite, dem könne die Dokumentation auch nicht vergütet werden, teilt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg mit. Und jüngste Prüfungen der Techniker Krankenkasse in Niedersachsen haben gezeigt: Besonders häufig passieren Fehler bei der Dokumentation der DMP.
Höhere Anforderungen, höhere Vergütung?
Das neue DMP Asthma bringt einige Veränderungen mit sich (s. Kasten). In einer höheren Vergütung scheint sich das allerdings bislang nicht niederzuschlagen. Eine Recherche von „Der Hausarzt“ auf den öffentlich zugänglichen Seiten der KVen ergab, dass lediglich Baden-Württemberg neue Abrechnungsziffern für Erst- und Nachschulungen von Eltern mit Vorschulkindern einführen. Für „Asthma-Schulungen“ können Ärzte künftig die 92025 abrechnen, die vdek, IKK classic, BKK und Knappschaft mit 23 Euro je Unterrichtseinheit vergüten. AOK und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zahlen dafür 25 Euro (Ziffer 92026).
Ebenso 25 Euro je Unterrichtseinheit legen diese beiden Kassen für Nachschulungen auf den Tisch. Die anderen Krankenkassen (vdek, IKK, BKK, Knappschaft) unterscheiden bei den Nachschulungen in Gruppenangebote mit bis zu zwölf Erwachsenen (92026 G) und Einzelschulungen (92026 E). Das Honorar beläuft sich aber bei jeweils auf 23 Euro pro Unterrichtseinheit. Die KV Baden-Württemberg betont zusätzlich, dass die 92026 G und E im zweiten Quartal noch manuell in die Abrechnung eingetragen werden müssen.
Zudem weisen ein paar KVen darauf hin, dass sich die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen ändern. In Baden-Württemberg, Thüringen und Bremen gilt dann das indikationsübergreifende Formular 70D. Wollen Bremer Ärzte nur in das DMP Asthma einschreiben, sollen sie Formular 50D nutzen. Bei bereits eingeschriebenen Versicherten sei nichts weiter zu veranlassen, so die KV Baden-Württemberg.