Corona-PandemieJuristen kritisieren geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der neue Paragraf 28a soll Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtssicher machen. Juristen haben die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes aber als ungeeignet verworfen.

Paragraf 28a enthält einen langen Maßnahmenkatalog wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen oder Schließung von Freizeiteinrichtungen.

Berlin. Juristen haben die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes als ungeeignet verworfen. Konkret ging es bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Donnerstag (12. November) um den neuen Paragrafen 28a, der in das Gesetz eingefügt werden soll, um von Exekutive angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtssicher zu machen.

Dieser Paragraf “genügt den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht”, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Juristin Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum. “In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren.”

Gesetzesentwurf bleibt hinter Zielvorgabe zurück

In der Stellungnahme von Prof. Anika Klafki von der Uni Jena heißt es, Paragraf 28a diene dazu, die erheblichen Grundrechtseingriffe im Zuge der Corona-Pandemie auf eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage zu stellen. Dies sei sehr zu begrüßen.

“Leider bleibt der Gesetzesentwurf weit hinter dieser ambitionierten Zielvorgabe zurück”, so die Rechtswissenschaftlerin. “Von einem Beschluss der Regelung in seiner derzeitigen Fassung wird abgeraten. Stattdessen bedarf es einer sorgsameren und ausführlicheren Regelung der infektionsschutzrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen.”

Langer Maßnahmenkatalog

Paragraf 28a enthält einen langen Maßnahmenkatalog wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Schließung von Freizeiteinrichtungen, Reisebeschränkungen oder Veranstaltungsverbote. Es handelt sich im wesentlichen um die Maßnahmen, die während des großen Lockdowns im Frühjahr ergriffen wurden und vielfach nun auch während des Teil-Lockdowns im November gelten.

“Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht”, heißt es darin. Ab einem 35er Wert kämen “stark einschränkende Schutzmaßnahmen” in Betracht.

Kritik von der FDP

Die FDP im Bundestag hatte die Norm von Anfang an als “Feigenblatt” kritisiert. Ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann sagte nun, die Corona-Maßnahmen bedürften dringend einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. “Der Vorschlag eines neuen Paragrafen 28a erfüllt diese Anforderung nicht.”

Die juristischen Sachverständigen seien fast einhellig der Auffassung gewesen, dass die Norm handwerklich schlecht gemacht oder sogar verfassungswidrig sei. “Die große Koalition muss dringend nachbessern”, forderte Buschmann.

Quelle: dpa

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