kurz + knappJameda: BGH-Urteil ist für Ärzte nur ein Teilerfolg

Das Ärztebewertungsportal Jameda muss Daten einer Dermatologin aus Köln löschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Februar entschieden, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az.: VI ZR 30/17). Im konkreten Fall überwiege das Recht der Ärztin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gegenüber dem Recht auf Meinungsfreiheit. Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige.

Das Bewertungsportal hat bisher einen Basis- und einen Premiumdienst angeboten. Auf den kostenlosen Basis-Profilen blendete der Betreiber bisher auch Anzeigen von Ärzten gleicher Fachrichtung in der Umgebung der Praxis ein. Ärzte, die für ein Premium-Profil bezahlten, mussten hingegen keine Werbung für Konkurrenten hinnehmen.

Mit dem aktuellen Urteil hat der BGH einerseits bestätigt, dass Portale grundsätzlich, "personenbezogene Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten" speichern dürfen. Dies hatte er bereits im September 2014 entschieden (Az.: VI ZR 358/13). Andererseits rügt er die unterschiedliche Behandlung von Basis- und Premium-Profilen. Damit verlasse das Portal seine "Stellung als neutraler Informationsvermittler".

Jameda hat sofort auf das Urteil reagiert und die beanstandeten Anzeigen auf Arztprofilen entfernt, teilte das Unternehmen mit. Sein Geschäftsmodell sieht es aber nicht bedroht, da der Löschanspruch von Basis-Kunden nur solange gelte, bis man die Anzeigen überarbeitet habe. Jameda sieht sich durch das Urteil auch bestätigt: Der BGH habe nach 2014 erneut bekräftigt, dass "Ärzte sich nicht austragen lassen können".

Es sei gut, dass der BGH die Rechte der betroffenen Ärzte gestärkt habe, kommentierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, das Urteil. "Es kann nicht sein, dass derlei Angebote zum Zwecke der Gewinnmaximierung Patienten verzerrt informieren und Ärzte keinerlei Möglichkeit haben, ihre Daten und Einträge löschen zu lassen", sagte Bundesärztekammerpräsident Prof. Frank-Ulrich Montgomery. Bewertungsportale sollten Patienten Orientierung im Gesundheitswesen bieten und sie nicht durch intransparente Werbeangebote verwirren. Mehr: hausarzt.link/MITrw

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.