Forum PolitikHZV: Viele Fragen, klare Antworten

In der Umsetzung der Vollversorgungsverträge zur Hausarzt- zentrierten Versorgung (HZV), die das Rechenzentrum des Hausärzteverbandesabrechnet, kommt es immer wieder zu Fragen. Die Antworten sind meist bundesweit übertragbar – wir haben eine Auswahl zusammengestellt.

Kann der Hausarzt an allen HZV-Verträgen einer Region gleichzeitig teilnehmen?

Ja. Die gleichzeitige Teilnahme an mehreren HZV-Verträgen ist möglich. Auch bleibt der Hausarzt im bisherigen System der KV.

Wie erfolgt die Einschreibung der Patienten?

  • Vor seiner HZV-Teilnahme wird der Patient von seinem Hausarzt umfassend über die HZV aufgeklärt und aufgefordert, sich die Patienteninformationen zu Hausarztprogramm und Datenschutz durchzulesen.

  • Anschließend unterschreibt der Patient die "Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte" und den HZV-Beleg. Bei minderjährigen Patienten ist sicherzustellen, dass die Erziehungsberechtigten unterzeichnen. Gleiches gilt für Betreuungsfälle.

  • Der Hausarzt unterschreibt nun auch die "Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte".

  • Ein Exemplar der "Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte" verbleibt in der Patientenakte, ein Exemplar händigt der Hausarzt dem Patienten aus.

  • Der Hausarzt ist verpflichtet, das Dokument zehn Jahre aufzubewahren. In Einzelfällen kann die Krankenkasse die Einsicht einfordern, um die Unterschrift des Patienten zu prüfen.

  • Die unterzeichneten HZV-Belege sendet der Hausarzt regelmäßig an: HÄVG Rechenzentrum GmbH, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln

Bitte beachten:

Für manche Verträge (beispielsweise AOK Baden-Württemberg, GWQ, spectrumK) werden die Teilnahmeanfragen der Patienten online an die HÄVG Rechenzentrum GmbH übermittelt ("Online-Einschreibung"). Hier kommt kein HZV-Beleg zur Anwendung. Die Patienten-Teilnahme wird in der Vertragssoftware beantragt und die "Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte" mit dem Praxisdrucker ausgedruckt. Die Schritte 1 bis 5 gelten ansonsten gleichermaßen.

Nachdem der Patient die "Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte" unterschrieben hat, werden die darin aufgeführten Daten des Patienten online unter Angabe des patientenindividuellen "TE-Codes" mittels der Vertragssoftware an die HÄVG Rechenzentrum GmbH gesendet.

Wie spreche ich die Patienten am besten an?

Schon seit geraumer Zeit gibt es Schulungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) rund um die HZV, in denen alle Fragen zu Einschreibung und Umsetzung der Verträge beantwortet werden. Hier wird die Patientenansprache mittels Erfahrungsberichten und Rollenspielen geübt. Bei Interesse können Sie sich an das HZV-Team des Deutschen Hausärzteverbandes wenden (s. Kasten).

Ab wann beginnt die Teilnahme der Patienten am Hausarztprogramm?

Es gelten vertragsübergreifend folgende Einschreibefristen für Patienten:

Teilnahme zum 1. Quartal: 1. November

Teilnahme zum 2. Quartal: 1. Februar

Teilnahme zum 3. Quartal: 1. Mai

Teilnahme zum 4. Quartal: 1. August

Die HZV-Belege müssen zu diesen Stichtagen im Rechenzentrum des Hausärzteverbandes (HÄVG Rechenzentrum GmbH) vorliegen. Auch bei der Online-Einschreibung müssen die Teilnahmeanfragen bis zu den jeweiligen Stichtagen an das Rechenzentrum des Hausärzteverbandes übermittelt werden.

Informationen zur HZV

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