Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikHZV: So klappt die Einschreibung

Hat man einen Patienten von den Vorzügen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) überzeugt, folgt die Einschreibung. Wenn ein paar einfache Hinweise beim Ausfüllen der HZV-Versicherten-Einschreibebelege beachtet werden, kann der Beleg bei fristgerechtem Eingang für das Folgequartal berücksichtigt werden.

Häufig laufen beim Kundenservice der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft und bei den Landesverbänden Fragen auf, wie die HZV-Versicherten-Einschreibebelege (HZV-Beleg) korrekt ausgefüllt werden.

Einige Punkte gilt es immer zu beachten:

  • Bitte verwenden Sie nur den Beleg, der für den jeweiligen Vertrag vorgesehen ist (z.B. Formularkennzeichen +9393+ oder +9191+) zur Einschreibung der Patienten.
  • Beim Ausfüllen unbedingt die äußeren Feldumrandungen einhalten und die Formularkennzeichen oben rechts und unten links (z.B. +9393+) nicht überschreiben.
  • Es dürfen keinerlei Aufkleber darauf platziert werden.
  • Kennzeichnungen wie “Gebühr frei” oder “gebührenpflichtig”- wie auf Rezepten – machen einen Beleg unlesbar und damit ungültig.
  • Bedrucken Sie die Originalbelege mit schwarzer Farbe. Die empfohlene Schriftart ist Courier in der Schriftgröße 10.
  • HZV-Belege sollten regelmäßig an die HÄVG Rechenzentrum (RZ) GmbH – Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln – versendet werden. Einschreibungen der AOK Bayern senden Sie bitte an die für Sie zuständige Regionaldirektion der AOK Bayern.

Wenn diese Hinweise berücksichtigt werden, kann nichts mehr schief gehen und der HZV-Beleg kann bei fristgemäßem Eingang für das folgende Quartal berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie:

Um mit Wirkung für das auf das Datum der Unterzeichnung des HZV-Belegs folgende Abrechnungsquartal an der HZV teilzunehmen, müssen zusätzlich bestimmte Fristen für den Post-eingang des Beleges bei der HÄVG RZ GmbH eingehalten werden (Postlaufzeit beachten!):

Quartal 1: 01. November

Quartal 2: 01. Februar

Quartal 3: 01. Mai

Quartal 4: 01. August

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.