Häufig laufen beim Kundenservice der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft und bei den Landesverbänden Fragen auf, wie die HZV-Versicherten-Einschreibebelege (HZV-Beleg) korrekt ausgefüllt werden.
Einige Punkte gilt es immer zu beachten:
- Bitte verwenden Sie nur den Beleg, der für den jeweiligen Vertrag vorgesehen ist (z.B. Formularkennzeichen +9393+ oder +9191+) zur Einschreibung der Patienten.
- Beim Ausfüllen unbedingt die äußeren Feldumrandungen einhalten und die Formularkennzeichen oben rechts und unten links (z.B. +9393+) nicht überschreiben.
- Es dürfen keinerlei Aufkleber darauf platziert werden.
- Kennzeichnungen wie “Gebühr frei” oder “gebührenpflichtig”- wie auf Rezepten – machen einen Beleg unlesbar und damit ungültig.
- Bedrucken Sie die Originalbelege mit schwarzer Farbe. Die empfohlene Schriftart ist Courier in der Schriftgröße 10.
- HZV-Belege sollten regelmäßig an die HÄVG Rechenzentrum (RZ) GmbH – Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln – versendet werden. Einschreibungen der AOK Bayern senden Sie bitte an die für Sie zuständige Regionaldirektion der AOK Bayern.
Wenn diese Hinweise berücksichtigt werden, kann nichts mehr schief gehen und der HZV-Beleg kann bei fristgemäßem Eingang für das folgende Quartal berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie:
Um mit Wirkung für das auf das Datum der Unterzeichnung des HZV-Belegs folgende Abrechnungsquartal an der HZV teilzunehmen, müssen zusätzlich bestimmte Fristen für den Post-eingang des Beleges bei der HÄVG RZ GmbH eingehalten werden (Postlaufzeit beachten!):
Quartal 1: 01. November
Quartal 2: 01. Februar
Quartal 3: 01. Mai
Quartal 4: 01. August